Der Sachverhalt der Entscheidung
In dem zugrundeliegenden Sachverhalt wurde die Klägerin von dem Anlageberater der Bonnfinanz der Zweite SAB Fonds empfohlen. Es handelt sich hierbei um einen geschlossenen Immobilienfonds. Die Anlageberatung fand im Jahr 2002 statt.
Die Klägerin wollte eine Kapitalanlage zum Zwecke der Altersvorsorge abschließen. Es wurde ausdrücklich der Wunsch geäußert, das investierte Kapital nebst Rendite spätestens zum Renteneintrittsalter wieder zu erhalten. Der Berater hatte den Fonds zur Schließung der zu erwartenden Rentenlücke empfohlen. Leider hat die Klägerin mit einem hohen Verlust ihres eingesetzten Geldes zu kämpfen. Die Ausschüttungen sind schon vor längerer Zeit ausgeblieben.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Gericht stützt das Urteil auf die unterbliebene ordnungsgemäße Aufklärung der Klägerin hinsichtlich der Risiken des Fonds. Nach durchgeführter Beweisaufnahme bestanden für das Gericht keine Zweifel daran, dass der Berater der Bonnfinanz den Fonds als sicher und zur Altersvorsorge geeignet dargestellt hat. Hierin sah das Gericht eine Falschberatung, da der Fonds nach seiner Konzeption einen klaren unternehmerischen Charakter aufweist. Verluste waren von Beginn an nicht ausgeschlossen. Dies widerspricht dem Wunsch nach einer sicheren und zur Altersabsicherung dienenden Kapitalanlage.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Bonnfinanz innerhalb eines Monats Berufung einlegen kann. Über den weiteren Fortgang werden wir an dieser Stelle berichten.
Fazit
Das o.g. Urteil stärkt die Stellung wirtschaftlich geschädigter Anleger, denen die Beteiilgigung an einem geschlossenen Fonds wie im vorliegenden Fall durch einen Finanzdiensleister vermittelt wurde.