Vorsicht beim Kauf von Steuersparimmobilien

Kredit und Bankgeschäfte
03.12.2007368 Mal gelesen

Berlin, den 03.12.2007: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte nimmt die nicht abreißenden Meldungen in den Medien zum Anlass, um auf die Möglichkeiten der Rückabwicklung anbieterinitiierter Immobilienkaufverträge aufmerksam zu machen.

Eine nicht enden wollende "Geschichte"
Unser Kapitalanlagerechtsteam wird immer wieder mit fehlgeschlagenen Investitionen in Steuersparimmobilien konfrontiert. Allzu oft lassen sich diese von den dafür geworbenen Anlegern nicht wie versprochen "nebenbei" finanzieren. Vielmehr entstehen Kosten in nicht vorausberechneter Höhe. Häufig werden dadurch die Betroffenen in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten gebracht oder sogar ruiniert.
Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag vom 28.6.2007 "Vorsicht ,Steuersparimmobilie'. Vom Erwerb der Eigentumswohnung zur Rückabwicklung von Kauf- und Darlehensvertrag".


Mit falschen Berechnungen zum Wohnugskauf animiert 
Falsche Berechnungen der Steuerersparnis und der Mieteinnahmen einerseits sowie der Darlehenskosten und des zu zahlenden Wohngeldes für die Eigentumswohnung andererseits führen oft für die geworbenen Wohnungseigentümer zu einer erheblich höheren Monatsbelastung als prognostiziert. Auch der spätere Verkauf der Eigentumswohnung lässt sich kaum in der Weise realisieren lassen wie im "Beratungsgespräch" in Aussicht gestellt. Das alles ist meist kein Irrtum des Beraters oder gar Zufall. 

Unser Angebot
Wir vertreten seit Jahren eine Vielzahl geschädigter Käufer von Steuersparimmobilien in ganz Deutschland. Damit Sie sich nicht in einen aussichtslosen Rechtsstreit begeben, prüfen wir vorab für 50 Euro sowohl Ihre Ansprüche als auch Ihre Erfolgsaussichten und sagen Ihnen, ob und wie Sie sich von belastenden Immobiliengeschäften lösen können und welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen.