"Legenden" über das Scheidungsverfahren

Kredit und Bankgeschäfte
10.10.20072993 Mal gelesen

Anläßlich vieler Beratungen anläßlich von Trennung und geplanter Scheidung fällt auf, daß in einigen Punkten immer wieder dieselben (falschen) Auffassungen vorherrschen.

Ich erlaube mir, diese einmal aufzunehmen und zu widerlegen.

1. kurze Ehen müssen nicht geschieden werden, man kann diese annullieren

Das ist falsch!

Auch Ehen, die nach wenigen Tagen zerbrechen, müssen geschieden werden. Also auch hier muß das Trennungsjahr eingehalten werden, auch wenn dieses ggf. länger dauert als das eigentliche eheliche Zusammenleben.

Die Kürze der Ehedauer spielt lediglich in bestimmten Konstellationen beim Unterhalt oder beim Versorgungsausgleich eine Rolle, kann dort ein Bewertungskriterium sein.

2. Ehegatten haften auch für Schulden des jeweils anderen Partners

Das ist falsch!

Auch in der Ehe bildet jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen und geht seine eigenen Schulden ein. Nur  wer Darlehensverträge des Ehegatten als Bürge oder 2. Darlehensnehmer unterschreibt, haftet dafür. Man muß also nicht allein aufgrund des Umstandes, daß man verheiratet ist, die Schulden des anderen bezahlen.

3. eine Scheidung kosten mindestens 5.000 Euro

Das ist falsch!

Die Kosten für eine Vertretung im Scheidungsfall richtet sich nach den persönlichen Einkommensverhältnissen beider Eheleute und auch nach dem Umfang der Tätgkeit. Als Faustregel kann gelten, daß ein Scheidungsverfahren ungefähr ein Monatsnettoeinkommen kostet. Man sollte dies bei der 1. Beratung mit dem Anwalt/der Anwältin besprechen, vielleicht kommt ja auch die Inanspruchnahme staatlicher Prozeßkostenhilfe in Frage.