http://www.grprainer.com/Bank-und-Kapitalmarkrecht.html Seit geraumer Zeit soll die Zahl der Gerichtsverfahren gegen Kreditinstitute kontinuierlich steigen. Der Grund für den Anstieg der Verfahren gegen die Banken soll insbesondere in dem Streben der Anleger, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung durchzusetzen, liegen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Vielfach sollen die Anleger wegen fehlerhafter Anlageberater durch die Angestellten der Geldhäuser geklagt haben und so für hochfrequentierte Gerichtssäle sorgen. Von dieser Prozessflut werden längst nicht nur kleinere Privatbanken, sondern auch namhafte Banken erfasst.
Anstatt für das den Anlegern nicht selten versprochene Wachstum ihres investierten Kapitals sollen die Banken bereits seit einiger Zeit für einen enormen Anstieg der gerichtlichen Verfahren sorgen. Viele Kapitalanlagen halten nämlich nicht, was den Anlegern von den Beratern der Banken versprochen wurde. Im Fall von Falschberatung, Sittenwidrigkeit oder Kapitalanlagebetrug können Anleger ihr Geld auf dem Rechtsweg oftmals doch noch retten.
Bankkunden sind keineswegs schutzlos gestellt. Es empfiehlt sich, alle bestehenden rechtlichen Möglichkeiten von einem versierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Oftmals sind zum Beispiel Anlageberatungsgespräche aufgrund fehlender Aufklärung der Anleger über die Risiken nicht ordnungsgemäß verlaufen, sodass ihnen Schadensersatzansprüche zustehen können. Die Ahndung der Verletzung von Beratungspflichten aus einem Anlageberatungsvertrag ist jüngst erst durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Mai 2012 (Aktenzeichen: XI ZR 262/10) erleichtert worden. Die beratenden Banken müssen hiernach nachweisen, dass sich der Kunde auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung für die entsprechende Kapitalanlage entschieden hätte. Dadurch ist es für die Banken weitaus schwieriger geworden erhobene Schadensersatzforderungen ihrer Kunden vor Gericht erfolgreich abzuwenden.
Lassen Sie sich als Bankkunde durch einen im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt beraten, der nicht nur umfangreich und einzelfallbezogen prüfen kann, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise rechtliche Ansprüche zustehen, sondern Ihnen ebenfalls helfen kann, in Zukunft die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die Rechtsanwälte von GRP Rainer vertreten bereits eine Vielzahl von Bankkunden in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren und verfügen so über die dazu notwendige Erfahrung und Kompetenz.
Darlehen, Kontokorrent, Beratungshaftung oder Vermögensverwaltung, wir beraten umfassend im Bankrecht und vertreten Sie vor Gericht.