Praktischer Verbraucherschutz: Mängelbeseitigung nach Fahrzeugkauf am Wohnort des Käufers

Krankenhausrecht
11.05.20061200 Mal gelesen

Der Käufer wohnt in München, sein Wunschauto wird von einem Händler in Hamburg angeboten. Was, wenn sich aber nach dem Kauf Mängel herausstellen, für deren Beseitigung der Händler gerade zu stehen hat?

Das Oberlandesgericht München entschied nunmehr verbraucherfreundlich, dass der Händler die Arbeiten am Wohnort des Käufers auszuführen hat oder den Wagen auf eigene Kosten und Risiko in seine Werkstatt transportieren muss, Urteil des OLG München, Aktenzeichen: 15 U 2190/05.