Untergrenzen beim Personal in Kliniken

29.06.2017 28 Mal gelesen
Viele Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen leiden unter einer personellen Unterbesetzung. Ärzte, Krankenschwestern oder Pfleger schieben deshalb regelmäßig Überstunden.

Nun soll noch in diesem Sommer das Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten verabschiedet werden.

Mit dem Gesetz soll u.a. ein elektronisches Melde- und Informationssystem geschaffen werden, um die Behörden bei der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz z unterstützen. Zu den meldepflichtigen Einrichtungen zählen auch die Krankenhäuser. "Grundsätzlich ist das Gesetz zu begrüßen. Allerdings kommt dadurch auch Mehrarbeit auf die Kliniken zu ", sagt Jörg Treppner, Steuerberater und zertifizierter Fachberater Gesundheitswesen bei der Kanzlei AJT. Umso wichtiger ist es, dass im Zusammenhang mit dem Gesetz für bestimmte Bereiche im Krankenhaus auch Untergrenzen für das Pflegepersonal vereinbart werden sollen. Allerdings gibt der Gesetzgeber hier keine genauen Daten, sondern nur eine Leitlinie vor, die die Partner im Gesundheitswesen dann möglichst einvernehmlich erfüllen sollen.

Oft genug gibt es ein Spannungsfeld zwischen den Chefärzten auf der einen Seite und den Krankenhausträgern auf der anderen Seite, wenn es um das Thema ausreichende Personalausstattung geht. Der Chefarzt muss dafür sorgen, dass die vereinbarten Arbeitszeiten der Ärzte und anderen Mitarbeiter eingehalten werden. Aber Personal kostet Geld und die Krankenhausträger wehren sich oftmals gegen zusätzliche Kosten. Dabei kann die personelle Ausstattung sowohl für die Chefärzte als auch für die Patienten ein wichtiges Kriterium bei der Klinikwahl sein.

"Im Sinne aller Beteiligten sollte hier nach sachgerechten Lösungen gesucht werden, die sowohl wirtschaftlich aber auch aus medizinischer Sicht vertretbar sind", so Treppner.

Treppner weiter:"Auch darf man diese Änderungen als eine Art Test sehen und abwarten, inwieweit auch in anderen Bereichen mit Personaluntergrenzen zu planen sein wird, z. B. auch für Ärzte. Jedenfalls tuen Chefärzte gut daran, bei Vertragsverhandlungen auf personelle und strukturelle Mindestgrenzen zu achten "

 

Mehr Informationen: https://www.ajt-partner.de/steuerberatung-gesundheitswesen