Daimler und der Dieselskandal

Rechtsanwalt Alexander Heinrich
09.02.202166 Mal gelesen
Rechts von Dieselfahrern gestärkt.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat Daimler in den letzten zwei Jahren zu zahlreichen Rückrufen im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal verpflichtet. Das KBA wirft Daimler vor mehrere illegale Abschalteinrichtungen verbaut zu haben.

Daimler muss daher auf Anordnung des KBA seit 2018 verpflichtende Rückrufe durchführen, bei denen Software-Updates aufgespielt werden müssen. Im Juni 2019 kamen Rückrufe für 60.000 Fahrzeuge des Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic wegen illegaler Abschalteinrichtungen auf Anordnung des KBA dazu. Ein Jahr zuvor hatte den Vito ein ähnliches Schicksal ereilt.

Inzwischen sind mehrere Hunderttausend Diesel-Fahrzeuge in Deutschland betroffen.  Die meisten stammen aus den Modellreihen A-, B-, C-, E- und S-Klasse. Auch die Geländewagen-Reihen GLC, GLE, ML, G-Klasse, der Transporter Vito sowie der Roadster SLK/SLC sind von amtlichen Rückrufen betroffen.

Nun hat ein Gutachter eine weitere Abschalteinrichtung quasi "entdeckt". Die sog. Kühlmittelsollwertregelung. Mit diesem Wissen dürften sich die Erfolgsaussichten der betroffenen Dieselfahrer deutlich verbessert haben.

Anders als in der USA, wo Daimler einen milliardenschweren Vergleich getroffen hat, muss in Deutschland jeder einzelne betroffene PKW-Besitzer um sein Recht kämpfen. Mehrere Oberlandesgerichte haben bereits positive Signale gesendet und gehen von einer Haftung Daimlers aus.

Daher sollten Sie sich mit einem spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung setzen, um die Durchsetzung des Schadensersatzes zu erörtern.