Rückruf Audi A6 und A7 – KBA entdeckt unzulässige Abschalteinrichtung

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08.06.201842 Mal gelesen
Wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung muss Audi erneut Diesel-Fahrzeuge in die Werkstatt zurückrufen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete den verpflichtenden Rückruf für die Typen Audi A6 und A7 mit Drei-Liter-Dieselmotor und der Euronorm 6 am 4. Juni 2018 an.

Das KBA hatte bereits Anfang Mai nach einem Hinweis von Audi Ermittlungen beim A6 und A7 aufgenommen. Die Prüfer stellten dabei eine unzulässige Abschalteinrichtung fest, die zu einem erhöhten Ausstoß der giftigen Stickoxide führen kann. Audi muss ein Software-Update vorlegen, vom KBA genehmigen lassen und die Abschalteinrichtung entfernen. Betroffen sind nach Angaben der Behörde weltweit etwa 60.000 Audi A6 und A7. Davon sind rund 33.000 Fahrzeuge in Deutschland zugelassen.

Anfang Mai kam der Verdacht auf, dass bei den betroffenen Modellen die Einspritzung des Harnstoffs AdBlue erheblich reduziert wird, wenn der Tank zur Neige geht. AdBlue ist allerdings notwendig, um die Stickoxide aus den Abgasen herauszufiltern. Wird die Einspritzung gedrosselt, entweicht weitaus mehr gesundheitsschädigendes Stickoxid in Luft.

Von dem verpflichtenden Rückruf des KBA sind nun Audi-Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 6 betroffen, die vermeintlich als sauber gelten. Doch selbst bei dieser Generation von Diesel-Fahrzeugen können sich die Verbraucher offenbar nicht sicher sein, dass diese Modelle die zulässigen Grenzwerte bei den Abgasen einhalten.

Es ist nicht das erste Mal, dass Audi im Dieselskandal auffällig wird und Fahrzeuge wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückrufen muss. In der Regel soll ein Software-Update die Sache bereinigen. Die Updates sind wegen ungewisser Folgen auf Kraftstoffverbrauch oder Verschleiß des Motors allerdings umstritten. "Den Schaden haben in jedem Fall die Verbraucher. Sie leiden unter dem enormen Wertverlust ihrer Dieselfahrzeuge und müssen auch noch Fahrverbote befürchten", sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden, die bereits zahlreiche geschädigte Kunden im Abgasskandal vertritt.

Eine Entschädigung für die betroffenen Verbraucher ist nicht in Sicht. "Wer sich das Verhalten der Autobauer nicht mehr gefallen lassen möchte, muss selbst aktiv werden und kann Schadensersatzansprüche geltend machen", so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Gerichte stellen sich inzwischen vermehrt auf Seiten der Verbraucher. Für die Käufer eines Audi A6 oder A7 dürften die Chancen auf Durchsetzung ihrer Ansprüche durch den erneuten Skandal noch gestiegen sein.

 

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