Abgasskandal – Schadensersatzansprüche der VW-Käufer

Spread Ladder Swap und das BGH-Urteil XI ZR 33/10
08.11.201754 Mal gelesen
Rund elf Millionen Fahrzeuge sind weltweit vom VW-Abgasskandal betroffen. Etwa 2,5 Millionen Fahrzeuge davon sind in Deutschland zugelassen. Doch anders als in den USA sollen die betroffenen Fahrzeug-Halter keinen Schadensersatz erhalten.

Während die geschädigten VW-Aktionäre sich immerhin einem Musterverfahren gegen Volkswagen anschließen konnten, sind derartige Sammelklagen für die Käufer der vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuge nicht vorgesehen. "Das heißt aber nicht, dass sie auf dem Schaden sitzenbleiben und sich mit einem einfachen Software-Update abspeisen lassen müssen. Auch sie können Schadensersatzansprüche geltend machen", erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Es ist unstrittig, dass VW bei den betroffenen Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut hat. Dieser Mangel soll durch ein einfaches Update behoben werden, entsprechend werden die Fahrzeuge in die Werkstätten zurückgerufen. Wer das Update nicht aufspielen lässt, muss sogar mit dem Verlust der Zulassung rechnen. Nach Ansicht von Cäsar-Preller ein deutlicher Hinweis dafür, dass die betroffenen Fahrzeuge aufgrund der Abgasmanipulation die Betriebserlaubnis erst gar nicht hätten erhalten dürfen. Nun sollen die Verbraucher gezwungen werden, ein Update aufspielen zu lassen ohne die Folgen für den Motor abschätzen zu können. "Wohl kaum ein Kunde hätte so einen Wagen gekauft, wenn er gewusst hätte, dass die Abgaswerte manipuliert wurden. Daher sehe ich die Volkswagen AG bzw. die Händler in der Pflicht, die Fahrzeuge zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten", sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Für den erfahrenen Juristen, der bereits zahlreiche Mandanten im Abgasskandal vertritt, ist klar, dass durch die Abgasmanipulationen die Fahrzeuge einen erheblichen Mangel aufweisen: "Die Kunden haben ein Recht darauf, dass der Mangel in einer angemessenen Frist behoben wird. Ist das nicht möglich oder entstehen dadurch andere Mängel, können Schadensersatzansprüche auf Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend gemacht werden." Experten bezweifeln ohnehin, dass ein einfaches Update ausreicht, um die zulässigen Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß einzuhalten. Die Folge sind drohende Fahrverbote in bestimmten Städten oder Regionen. Vom aktuellen Wertverlust bei Diesel-Fahrzeugen ganz zu schweigen.

Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann auch der Widerruf des Autokredits eine Option sein, um das manipulierte Fahrzeug wieder loszuwerden. Hat das Autohaus auch gleich den Kredit zur Finanzierung vermittelt, liegt ein sog. verbundenes Geschäft vor. Das bedeutet, dass bei einem erfolgreichen Widerruf sowohl der Kredit- als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Der Verbraucher gibt dann das Auto an die Bank und erhält seine bereits gezahlten Raten zurück. Wurde der Autokredit seit dem 13. Juni 2014 abgeschlossen, kann im Idealfall sogar der Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer entfallen.

 

Mehr Informationen: http://www.vwklage.com/

 

 

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