Doch wann ist für die Betroffenen VW-, Skoda-, Audi- oder Seat-Dieselfahrer der beste Zeitpunkt? Die Antwort auf diese - rechtliche - Frage ist für viele Autobesitzer schwierig. Denn selbst wenn sich die Fahrzeugbesitzer bereits entschieden haben, dass sie ihre Gewährleistungsrechte oder ihre Garantie einfordern wollen, gibt es viele unterschiedliche Fristen. Diese Fristenvielfalt ist für die allermeisten PKW-Besitzer verwirrend.
Die Frage, auf welche Stichtage es bei den Fristen ankommt, lässt sich jedoch leider nicht für alle vom Abgasskandal betroffenen Autofahrer einheitlich beantworten. Wenn der Autokauf noch keine zwei Jahre in der Vergangenheit liegt, dann laufen oft noch Gewährleistungsfristen und auch Garantien. Einige Autokäufer haben ihre Garantien verlängern lassen. Wenn sich die Autobesitzer sicher sein wollen, wie es in ihrem konkreten Fall um die Fristen bestimmt ist, dann sollten sie dies anwaltlich prüfen lassen.
Hierfür sollten die Autobesitzer sich jetzt an Anwälte wenden. Denn die Fristabläufe können vor der Türe stehen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer mussten in den vergangenen Tagen in etlichen Fällen Maßnahmen einleiten, um zum Beispiel ablaufende Gewährleistungen zu sichern. Eine kostenlose, anwaltliche Erstberatung klärt, was Autofahrer in ihrem Fall tatsächlich fordern können und bis wann sie tätig werden müssen. Die Fahrzeugbesitzer, die ihre Rechte gegenüber VW, Audi, Skoda oder auch ihren Autohändlern wahren lassen wollen, sollten daher nicht zögern, sich an einen Fachanwalt wenden. Zumal Verkehrsrechtsschutzversicherungen meistens weiterhelfen.
Weitere Informationen rund um die Rechte von Autobesitzern im VW-Skandal befinden sich auf de Spezialseite www.vw-schaden.de
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