Skoda Roomster und der Abgasskandal: Interessengemeinschaft für Autobesitzer von bereits gegen VW klagender Kanzlei

Skoda Roomster und der Abgasskandal: Interessengemeinschaft für Autobesitzer von bereits gegen VW klagender Kanzlei
26.10.2015175 Mal gelesen
Eine kurze Internetabfrage hat etlichen Besitzern eines Skoda Roomster TDI die Gewissheit verschafft, dass ihr Kombi direkt vom Abgasskandal betroffen ist. Für die Betroffenen stellen sich dann nicht nur die Frage, wann ihr Werkstattbesich ansteht. Rechtliche Fragen verunsichern viel Autobesitzer.

Denn der vom Wolfsburger Autobauer VW ausgehende Abgasskandal bringt viele Rechtsfragen mit sich. Wofür haftet VW bzw. die Tochtermarke Skoda? Kann von den Händlern mehr als die Reparatur des EA 189-Motors verlangt werden? Wie kann man sich gegen mögliche Folgeschäden wie Wertminderungen, verringerte PS-Zahlen oder Motorenverschleiß rechtlich absichern? Welche Fristen gelten beim eigenen Auto und wann sollte bestmöglich gehandelt werden? Während die verschiedenen technischen und auch politischen Facetten des VW Abgasskandals in der Presse detailliert dargestellt und erklärt werden, sorgen die rechtlichen Fragen für viele Unsicherheiten bei den betroffenen Autobesitzern.

 

Wenn enttäuschte Roomster-Besitzer verlässlich wissen wollen, welche Ansprüche sie wegen des Abgasproblems ihres Dieselkombis gegenüber wem geltend machen können, dann sollten sie sich für eine kostenlose Erstberatung an Fachanwälte wenden. Denn die Autobesitzer sind keineswegs rechtelos. Im Gegenteil: In vielen Fällen können die betroffenen PKW-Besitzer von den Autobauern und den Händlern mehr einfordern als die (ungewisse) Reparatur ihres Fahrzeugs. Einen kurzen Überblick über die verschiedenen Käuferrechte wegen des Abgasskandals haben wir auf www.vw-schaden.de zusammengestellt.

 

Doch nicht nur die Frage, welche Rechte den betroffenen Autobesitzern zustehen ist ein entscheidender Faktor. Denn während der Wartezeit auf einen Termin für die Software- oder Motorreparatur laufen Fristen weiter. Abgelaufene Fristen sind ein erhebliches Hindernis, wenn Schäden ausgeglichen werden sollen. Aus rechtlicher Sicht ist Abwarten daher nicht die beste Wahl . Schon deshalb sollten betroffenen Fahrzeugbesitzer, die auf der rechtlich sicheren Seite sein möchten, jetzt handeln und nicht weiter abwarten. Diese Empfehlung wurde auch von der Verbraucherzentrale Bayern in einem Radiointerview auf Bayern 2 abgegeben. Der ADAC rät ebenfalls zum Absichern der eigenen Rechte.

 

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer klagt bereits gegen Volkswagen wegen des Abgasskandals

Für etliche Betroffene ist es nicht nur wichtig, dass alle Rechte rund um das eigenen Auto geprüft anwaltlich werden. Interessengemeinschaft sind für viele Betroffene gerade in Großschadensfällen wie dem VW Skandal ein wichtiger Aspekt. Und es gibt es gute Argumente, weswegen sich betroffene Autobesitzer sich bereits jetzt zusammenschließen und handeln sollten. Der bisherige, durch immer neue unerfreuliche Enthüllungen gekennzeichnete Verlauf des Abgasskandals zeigt, dass sich Betroffene nicht darauf verlassen sollten, dass sich alles zum Guten wenden wird. Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer haben deswegen bereits über 1.000 Autobesitzer wegen der Abgasaffäre angefragt und es sind immer noch hunderte Anfragen täglich.   


Mehr Informationen befinden sich auf www.vw-schaden.de


Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.vw-schaden.de