Audi Q3 und Abgasskandal: Interessengemeinschaft für Autobesitzer – Kanzlei klagt bereits gegen VW

26.10.2015 192 Mal gelesen
Wenn feststeht, dass der eigene Audi Q3-Diesel vom Abgasskandal betroffen ist, dann kommen viele Fragen auf die Besitzer der Fahrzeuge zu. Dabei geht es nicht „nur“ um die technischen Fragen rund um den EA 189-Motor. Es geht auch um verschiedene, komplexe rechtliche Fragestellungen.

Wann und wofür haftet VW bzw. die Tochter Audi und was kann von den Händlern verlangt werden? Welche Fristen gelten beim eigenen Auto und wann sollte bestmöglich gehandelt werden?

 

Doch gerade die rechtlichen Fragen sorgen für viele Unsicherheiten bei den betroffenen Autobesitzern. Dies tritt bei den vielen Gesprächen der Fachanwälte und Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer mit betroffenen PKW-Besitzern immer wieder deutlich zu Tage. Wenn enttäuschte Autobesitzer verlässlich wissen wollen, wie sie wegen ihres Kompakt-SUV, dann sollten sie sich für eine kostenlose Erstberatung an Fachanwälte wenden. Einen kurzen Überblick über die verschiedenen Käuferrechte haben wir auf www.vw-schaden.de zusammengestellt.

 

Neben der Frage, welche Rechte den betroffenen Autobesitzern zustehen ist im VW Abgasskandal auch die Zeit ein in vielen Fällen entscheidender Faktor. Aus rechtlicher Sicht ist Abwarten nicht die beste Wahl. Denn während die Autobesitzer auf den Werkstatttermin für die Software- oder Motorreparatur ihres Dieselfahrzeug warten, laufen Fristen weiter. Abgelaufene Fristen sind ein erhebliches Hindernis, wenn Schäden ausgeglichen werden sollen. Wenn die betroffenen Fahrzeugbesitzer auf der rechtlich sicheren Seite sein möchten, dann sollten sie jetzt handeln und nicht weiter abwarten. Diese Empfehlung wurde auch von der Verbraucherzentrale Bayern in einem Radiointerview auf Bayern 2 abgegeben. Der ADAC rät ebenfalls zum Absichern der eigenen Rechte.

 

Interessengemeinschaft für VW-Geschädigte; Kanzlei Dr. Stoll & Sauer klagt bereits gegen Volkswagen

Für etliche Betroffene ist es nicht nur wichtig, dass alle Rechte rund um das eigenen Auto geprüft anwaltlich werden. Interessengemeinschaft sind für viele Betroffene gerade in Großschadensfällen wie dem VW Skandal ein wichtiger Aspekt. Und es gibt es gute Argumente, weswegen sich betroffene Autobesitzer sich bereits jetzt zusammenschließen und handeln sollten. Der bisherige, durch immer neue unerfreuliche Enthüllungen gekennzeichnete Verlauf des Abgasskandals zeigt, dass sich Betroffene nicht darauf verlassen sollten, dass sich alles zum Guten wenden wird. Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer haben deswegen bereits über 1.000 Autobesitzer wegen der Abgasaffäre angefragt und es sind immer noch hunderte Anfragen täglich.  

 

Weitere Informationen zu der Interessengemeinschaft befinden sich auf www.audi-schaden.de

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.audi-schaden.de