VW Caddy von Dieselgate betroffen? Interessengemeinschaft von Fachanwälten

VW Caddy von Dieselgate betroffen? Interessengemeinschaft von Fachanwälten
18.10.2015182 Mal gelesen
Je länger der VW Abgasskandal dauert, desto deutlicher zeichnet sich ab, dass dieser Vorfall die Autoindustrie, die Politik und auch die betroffenen Autofahrer noch lange beschäftigen wird. Die neueste unerfreuliche Nachricht ist, dass die manipulierende Software gegen EU-Recht verstößt.

Doch auch ohne diese neue Wendung sind viele betroffene Autobesitzer entschlossen, dass sie nicht einfach auf das Prinzip Hoffnung und die Rückrufaktion setzen wollen. Allein in der vergangenen Woche erreichten mehreren hunderten Anfragen die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. Unter den anfragenden Autofahrer befinden sich auch etliche VW Caddy-Fahrer. Nicht jeder Kastenwagenbesitzer will abwarten, ob der im kommenden Jahr anstehenden Werkstattbesuch das EA 189-Problem löst oder nicht.

 

Aus rechtlicher Sicht ist Abwarten ohnehin nicht die beste Wahl. Denn während die Autobesitzer auf den Werkstatttermin für ihren VW Caddy warten, laufen Fristen weiter und es können käuferfreundlichen, gesetzlichen Ansprüche verjähren oder aus anderen rechtlichen Gründen nicht mehr durchsetzbar werden.

 

Zu den gesetzlichen Rechten gehören die Rechte gegenüber dem Autoverkäufer. Wenn sich innerhalb der ersten beiden Jahre nach dem Autokauf ein Mangel zeigt, dann stehen den Käufern verschiedene gesetzliche Rechte zu. Sie können bereits jetzt von dem Verkäufer eine Reparatur einfordern, die tatsächlich den Mangel behebt. Derzeit ist VW hierzu aber noch nicht in der lage. Daher steht den Autokäufern jetzt noch die Alternative offen, ein Fahrzeug ohne Mängel zu fordern. Doch die Käufer können nicht beliebig lange warten, wenn sie etwa ein mangelfreies Fahrzeug gegen ihr Dieselmodell tauschen wollen:

 

Bei Autokäufen, die länger als zwei Jahre zurückliegen, stehen den Autokäufern ebenfalls Rechte zu. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer klagt für einen Golffahrer gegen VW: Der Autobauer soll für sämtliche Schäden (wie etwa Wertminderungen oder Folgeschäden wie erhöhten Dieselverbrauch oder durch die "Reparatur" erhöhten Verschleiß) aufkommen.

 

Dies ist natürlich nur ein sehr kurzer Abriss der rechtlichen Möglichkeiten, die Autobesitzern offen stehen. Wenn enttäuschte Autobesitzer verlässlich wissen wollen, wie die rechtliche Lösung in ihrem speziellen Fall aussieht, dann sollten sie sich für eine kostenlose Erstberatung an Fachanwälte wenden. Gerade bei noch laufenden Gewährleistungsrechten gibt es keine Lösung, die für "alle" vom VW Abgasskandal betroffenen Autobesitzer einwandfrei passt.

 

Doch so wichtig die Einzelfallbetrachtung auch ist, ist für viele Betroffene eine Interessengemeinschaft wichtig. Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer haben bereits über 1.000 VW-, Audi-, Seat- und Skoda-Besitzer wegen ihres EA-189-Problems angefragt. Die von der Abgasaffäre betroffenen Autofahrer sollten aktiv ihre Rechte einfordern. Auch die Verbraucherzentrale Bayern hat in einem Radiointerview auf Bayern 2 nicht zum Abwarten, sondern zum Handeln geraten.

 

Weitere Informationen befinden sich auf www.vw-schaden.de

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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