Seit rund einem Monat füllen immer neue Schlagzeilen rund um den VW Abgasskandal die Zeitungen und Medien. Für die direkt betroffenen Dieselfahrer besonders unangenehm ist, dass sich immer deutlicher abzeichnet, dass sich der EA 189-Makel in vielen Fälle nicht einfach durch ein Software-Update beheben lässt. Autoexperten und auch sehr viele Autobesitzer befürchten zudem, dass trotz der Rückrufaktion Folgeschäden wie erhöhter Spritverbrauch, verringerte Leistung und auch Motorenverschleiß drohen.
Die Aussichten für viele Seat-, Skoda-, Audi- und VW-Besitzer sind insgesamt eher trüb. Da sich die Autobauer sich bislang bedeckt halten, ob sie auch für die Folgeschäden aufkommen werden, sollten die Autokäufer ihre Rechte kennen und sich wehren. Wegen der in vielen Fällen laufenden Fristen ist aus fachanwaltlicher Sicht es am besten, sich sofort abzusichern. Auch die Verbraucherzentrale Bayern teilt die Einschätzung und wies in einem Radiointerview ausdrücklich auf laufende Fristen hin.
Interessengemeinschaft verschafft dem einzelnen Autobesitzer mehr Gehör
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zeigt sich auch sehr deutlich, dass viel betroffene Autofahrer sehr enttäuscht sind und sich gegen die Autohersteller wehren wollen. Mittlerweile über 1.000 Anfragen wegen des Abgasskandal zeigen dies deutlich. Um betroffene Autobesitzer auch die Möglichkeit zu geben, sich zusammenzuschließen, bietet die Kanzlei auch eine Interessengemeinschaft für VW-Geschädigte an.
Weitere Informationen befinden sich auf de Spezialseite www.vw-skandal.de
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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