Skoda Yeti und Abgasskandal: Interessengemeinschaft für Autokäufer, die sich wegen des EA 189-Makels wehren wollen

15.10.2015 398 Mal gelesen
Der Skandal rund um die „softwareoptimierten“ Abgaswerte des VW-Motors EA 189 ist bei den Skoda-Besitzern angekommen.

Nachdem nun auch die Autos der tschechischen Tochterfirma im Internet überprüft werden können, melden sich bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vermehrt Skoda-Fahrer - unter ihnen auch etliche Skoda Yeti-Besitzer. Denn die Enttäuschung, dass das als "Greenline" angebotene SUV in Wirklichkeit alles andere als grün ist, sitzt bei einigen Autokäufern tief. Dennoch sind viele Autobesitzer - völlig unabhängig davon, welches Dieselmodell sie fahren - sich sehr unsicher, wie und vor allem wann sie den Autobauer bzw. den Autohändler vorgehen sollten.

 

Käufer können bereits jetzt mehr als die lediglich eine "Reparatur" verlangen

 

Diese Unsicherheit rührt in erster Linie daher, dass sich viele Käufer sich nicht sicher sind, ob sie die "Reparatur" ihres Dieselfahrzeugs (die nun wohl zu einer vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückrufaktion wird) abwarten müssen oder nicht. Die rechtliche Lage ist hier eindeutig. Wenn ein Sachmangel vorliegt - und die manipulierten Abgaswerte sind ein solcher Mangel - dann stehen den Käufern innerhalb der ersten beiden Jahre nach dem Kauf verschiedene gesetzliche Rechte zu.

 

Zum Beispiel dürfen die Autokäufer schon jetzt eine Reparatur einfordern, die tatsächlich den Mangel behebt. Eine monatelange Wartezeit sieht das Gesetz nicht vor. Für Skoda Yeti-Käufer, die besonderen Wert auf ein wie versprochen abgasarmes Greenline-SUV legen, ist interessant, dass sie derzeit die Nachlieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs verlangen können. Das langwierige Warten auf eine Reparatur ist auch aus einem weitere rechtlichen Gesichtspunkt heraus nicht die beste Option: Denn während der Wartezeit können die käuferfreundlichen, gesetzlichen Ansprüche - wie etwa die Nachlieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs - verjähren oder aus anderen rechtlichen Gründen nicht mehr durchsetzbar werden.

 

Dies ist natürlich nur ein sehr kurzer Abriss der rechtlichen Möglichkeiten, die Autobesitzern offen stehen. Wenn enttäuschte Skoda Yeti-Fahrer verlässlich wissen wollen, wie die rechtliche Lösung in ihrem speziellen Fall aussieht, dann sollten sie sich für eine kostenlose Erstberatung an Fachanwälte wenden. Gerade bei noch laufenden Gewährleistungsrechten gibt es keine Lösung, die für "alle" vom VW Abgasskandal betroffenen Autobesitzer einwandfrei passt.

 

Interessengemeinschaft für Geschädigte verschafft dem einzelnen Autobesitzer mehr Gehör

 

Doch trotz der Einzelfallbetrachtung gibt es gute Argumente, weswegen sich betroffene Autobesitzer sich dennoch bereits jetzt zusammenschließen und handeln sollten. Der bisherige, durch immer neue unerfreuliche Enthüllungen gekennzeichnete Verlauf des Abgasskandals zeigt, dass sich Betroffene nicht darauf verlassen sollten, dass sich alles zum Guten wenden wird. Stattdessen sollten Autofahrer ihre Rechte einfordern. Um den Geschädigten eine möglich gut "hörbare" Stimme zu verleihen, bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine Interessengemeinschaft für Autokäufer an, die sich regen Interesses erfreut. Denn die Enttäuschung, dass das bewusst teuer gekaufte Auto nicht den hohen Erwartungen gerecht wird, sitzt bei vielen betroffenen Dieselfahrern tief.

 

Weitere Informationen zu der Interessengemeinschaft und zu Käuferrechten befinden sich auf der Spezialseite www.skoda-schaden.de

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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