Die Reaktionen fallen jedoch sehr unterschiedlich aus. Einige Autobesitzer sind bereits fest entschlossen gegen Volkswagen rechtlich vorzugehen. Doch die Mehrheit der Autobesitzer - egal ob sie einen VW Touran, einen Audi A4 oder einen Skoda Fabia fahren - sind in erster Linie verunsichert. Was müssen sie tun, um die eigenen Rechte derzeit bestmöglich abzusichern? Reicht es, weiter abwarten und das Ergebnis der von VW versprochenen Nachbesserung abzuwarten oder sollten die Betroffenen bereits jetzt tätig werden?
In den Medien wird diese Frage sehr unterschiedlich beantwortet. Von verschiedenen Autoexperten wird empfohlen, dass die Betroffenen abwarten sollten, bis die Sachlage geklärt ist. Aus rechtlicher Sicht ist diese Empfehlung aber mit einigen Fragezeichen versehen. Nach Einschätzung der Fachanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wird hierbei ein für viele Autokäufer wichtige Aspekt nicht ausreichend beachtet.
Abwarten oder handeln?
Der Motor EA 189 wurde von VW bis ins Jahr 2014 eingesetzt. Wenn die Touran-Besitzer ihr Fahrzeug innerhalb der letzten 24 Monate gekauft haben, bestehen noch gesetzliche Rechte. Doch die Fristen laufen und werden durch die anstehende, von VW versprochene Nachbesserung auch nicht ausgehalten. Wenn die Touran-Fahrer, die ihr Fahrzeug noch nicht lange haben, bis zum Ende der Nachbesserungsaktion abwarten, dann kann dies sogar den Verlust von gesetzlichen Käuferrechten bedeuten. Denn bei "jungen" Kaufverträgen, die während der letzten beiden Jahren abgeschlossen wurde, stehen den Käufern bereits jetzt gesetzliche Rechte zu (z. B. Nachbesserung, Nachlieferung) zu. Eine monatelange Wartezeit müssen die betroffenen Käufer von Gesetzes wegen nicht hinnehmen.
Vor diesem Hintergrund ist es gerade jetzt wichtig, dass besonders die Touran-Besitzer, die ihr Fahrzeug erst vor kurzem erworben haben, zumindest von einem Anwalt prüfen lassen, ob sie jetzt handeln müssen, um möglichst alle Rechte zu wahren. Zum Beispiel ist noch offen, ob die Hersteller auch die von vielen Betroffenen als unvermeidlich empfundenen Wertminderungen und andere Folgeschäden übernehmen werden. Hier halten sich die Hersteller noch sehr bedeckt, sodass diese Risiko derzeit bei den Fahrzeugbesitzern liegen.
Verkehrsrechtsschutz reicht aus, um Ansprüche gegenüber Herstellern und Händlern geltend zu machen
Wenn betroffene Autobesitzer ihre Rechte sichern wollen, dann können sie bei einem zentralen Aspekt der Rechtsverfolgung - nämlich den anfallenden Kosten - auf ihre Verkehrsrechtsschutz oder Privatrechtsschutzversicherung zurückgreifen.
Weitere Informationen rund um das Thema Dieselgate und Käuferrechte befinden sich auf der Internetseite www.vw-schaden.de
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