VW Passat und der Abgasskandal: Wann sollten Autobesitzer ihre Rechte einfordern? Fachanwälte raten zu raschem Handeln

VW Passat und der Abgasskandal: Wann sollten Autobesitzer ihre Rechte einfordern? Fachanwälte raten zu raschem Handeln
10.10.2015212 Mal gelesen
Die Volkswagenbesitzer gehörten zu den ersten Dieselfahrern, die ihre Fahrzeuge auf die EA 189-Problematik überprüfen konnten. Und die Prüfungen endeten oft mit dem ernüchternden Befund, dass das eigene Auto betroffen ist.

Neben dem VW Golf sorgt auch der weit verbreitete VW Passat für viele "positive" Befunde. Wenn das Ergebnis des Internetchecks feststeht, dann haben die meisten Betroffenen viele unterschiedliche Fragen.

 

Zwar ist geklärt, dass die betroffenen Autos bis auf Weiteres nicht sofort stehen gelassen werden müssen. Doch die Betroffenen sind sehr verunsichert, was zum Beispiel Wertverluste anbelangt. Auch zeigt sich bei Gesprächen mit Autobesitzern, dass etliche Betroffene skeptisch sind, ob sich der Makel überhaupt beheben lässt.

 

Gleichzeitig sind sich die die Autobesitzer auch unsicher, wie sie nun am besten handeln sollten. Wass müssen sie tun, um die eigenen Rechte derzeit bestmöglich abzusichern? Reicht es, weiter abwarten und das Ergebnis der von VW versprochenen Nachbesserung abzuwarten oder sollten die Betroffenen bereits jetzt tätig werden? Hierüber ist eine kontroverse Auseinandersetzung in den Medien entstanden. Verschiedene Autoexperten empfehlen, abzuwarten bis die Lage sich klärt. Aus rechtlicher Sicht ist dieser Stand aber mit einigen Fragezeichen versehen. Nach Einschätzung der Fachanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer werden bei solchen Empfehlung wichtige Aspekt nicht ausreichend beachtet.

 

Abwarten kann Rechte gefährden  - gerade bei Käufen während der letzten zwei Jahre laufen oft noch wichtige Fristen

 

Volkswagen baute den Motor EA 189 bis 2014 ein. Gerade wenn der VW Passat innerhalb der letzten 24 Monate erworben wurden, bestehen noch gesetzliche Rechte. Doch die Fristen laufen und werden die kommende Nachbesserung nicht ausgehalten. Und das Abwarten bis zum Ende der Nachbesserungsaktion kann in den Fällen, in welchen den Betroffenen noch die gesetzlichen Käuferrechte zustehen, sogar mit dem Verlust dieser Rechten verbunden sein. Denn bei "jungen" Kaufverträgen, die während der letzten beiden Jahren abgeschlossen wurde, stehen den Käufern bereits jetzt gesetzliche Rechte zu (z. B. Nachbesserung, Nachlieferung) zu. Eine monatelange Wartezeit müssen die betroffenen Käufer von Gesetzes wegen nicht hinnehmen.

 

Vor diesem Hintergrund ist es gerade jetzt wichtig, dass besonders die Passat-Besitzer, die ihr Fahrzeug erst vor kurzem erworben haben, zumindest von einem Anwalt prüfen lassen, ob sie jetzt handeln müssen, um möglichst alle Rechte zu wahren. Auch gilt es Wertminderungen bei VW Passat TDI-Modellen mit dem EA 189-Makel und andere Folgeschäden zu bedenken. Hier halten sich die Hersteller noch sehr bedeckt.

 

Wenn betroffene Autobesitzer ihre Rechte sichern wollen, dann können sie bei einem zentralen Aspekt der Rechtsverfolgung - nämlich den anfallenden Kosten - auf ihre Verkehrsrechtsschutz oder Privatrechtsschutzversicherung zurückgreifen.

 

Weitere Informationen rund um das Thema Dieselgate und Käuferrechte befinden sich auf der Internetseite www.vw-schaden.de

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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