Skoda Octavia: Wann sollten Autobesitzer ihre Rechte einfordern? Fachanwälte raten zu raschem Handeln

Skoda Octavia: Wann sollten Autobesitzer ihre Rechte einfordern? Fachanwälte raten zu raschem Handeln
10.10.2015178 Mal gelesen
Bei der tschechischen Marke können Autobesitzer seit einigen Tage überprüfen, ob ihr Skoda ebenfalls von der Abgasproblematik betroffen ist. Wenn es feststeht, dass der eigene Skoda Octavia mit dem Motor EA 189 ausgestattet ist, dann ist dies oft der Auftakt für viele unterschiedliche Fragen.

Nachdem mittlerweile von den Herstellern klargestellt wurde, dass die Auto nicht sofort stehen gelassen werden müssen, stellen sich viele Autobesitzer derzeit auch folgende Frage: Ist es für das bestmögliche Absichern der eigenen Rechte derzeit besser weiter abwarten oder sollten die Betroffenen bereits jetzt tätig werden?

 

Hierüber ist eine kontroverse Auseinandersetzung in den Medien entstanden. Verschiedene Autoexperten empfehlen, abzuwarten bis die Lage sich klärt. Aus rechtlicher Sicht ist dieser Stand aber mit einigen Fragezeichen versehen. Nach Einschätzung der Fachanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer werden bei solchen Empfehlung wichtige Aspekt nicht ausreichend beachtet.

 

Gerade bei "jungen" Kaufverträgen laufen oft noch wichtige Fristen

 

Da Skoda bis 2013 den Motor EA 189 einbaute, können gerade bei jüngeren Kaufverträgen noch Fristen laufen. Daher ist es gerade jetzt wichtig, dass besonders die Octavia-Besitzer, die ihr Fahrzeug noch nich lange haben, zumindest rechtlich überprüfen, ob sie jetzt handeln müssen, um möglichst alle Rechte zu wahren. Denn bei "jungen" Kaufverträgen, die während der letzten beiden Jahren abgeschlossen wurde, stehen den Käufern bereits jetzt gesetzliche Rechte zu (z. B. Nachbesserung, Nachlieferung) zu. Eine monatelange Wartezeit müssen die betroffenen Käufer von Gesetzes wegen nicht hinnehmen.

 

Und das Abwarten bis zum Ende der Nachbesserungsaktion kann in den Fällen, in welchen den Betroffenen noch die gesetzlichen Käuferrechte zustehen, sogar mit dem Verlust dieser Rechten verbunden sein. Auch gilt es Wertminderungen bei Skoda Octavia TDI-Modellen mit dem EA 189-Makel und andere Folgeschäden zu bedenken. Deswegen sollten gerade jene Käufer, die ihr Auto innerhalb der letzten 24 Monate erworben haben, absichern und bereits jetzt handeln.

 

Wenn betroffene Autobesitzer ihre Rechte sichern wollen, dann können sie bei einem zentralen Aspekt der Rechtsverfolgung - nämlich den anfallenden Kosten - auf ihre Verkehrsrechtsschutz oder Privatrechtsschutzversicherung zurückgreifen.

 

Weitere Informationen rund um das Thema Dieselgate und Käuferrechte befinden sich auf der Internetseite www.skoda-schaden.de

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.skoda-schaden.de