Abgasskandal: VW Golf-Besitzer klagt gegen VW und fordert Ersatz der Schäden

Abgasskandal: VW Golf-Besitzer klagt gegen VW und fordert Ersatz der Schäden
09.10.2015218 Mal gelesen
Dieselgate ist bei den Gerichten angekommen. Die ersten Klagen von Autokäufern, der allergrößten Gruppe von Betroffenen, sind bereits bei Gericht eingegangen.

Viele Autobesitzer, deren Fahrzeug ebenfalls mit einem EA 189-Motor ausgestattet ist, sind sich derzeit aber vor allem unsicher, ob sie ihre Rechte bereits jetzt sichern sollen oder besser abwarten sollen.

 

Einerseits befürchtet sie zwar, dass Schäden zurückbleiben können. Andererseits raten verschiedenen Autoexperten in den Medien immer wieder dazu, das Ergebnis der Nachbesserungen abzuwarten, um feststellen zu können, ob und wie die Manipulation behoben werden kann. In rechtlicher Hinsicht ist die Empfehlung einfach weiter abzuwarten allerdings mit großen Fragezeichen versehen.

 

Dies dann der Fall, wenn der VW-Diesel während der letzten 24 Monate erworben wurde, da den Käufern bereits jetzt Rechte zustehen. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass im Fall eines Mangels dem betroffenen Käufer verschiedene Rechte wie Nachbesserung, Nachlieferung und ähnliches zustehen. Eine monatelange Wartezeit müssen die betroffenen Käufer von Gesetzes wegen allerdings nicht hinnehmen.

 

Zudem stellt sich bei diesen und auch bei den "älteren" Kaufverträgen die zentrale Frage, wer für Wertminderungen und andere Folgeschäden einstehen hat. Die Fachanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer klagen bereits jetzt für geschädigte Autobesitzer. Die Volkswagen AG soll verpflichtet werden, Schäden und wirtschaftlichen Nachteile von dem klagenden Autobesitzer fernzuhalten. In der ersten eingereichten Klage geht es daher nicht um die Rückgabe des VW Golf GTD, sondern darum, die Nachteile wegen der EA 189-Manipulationen abzuwenden.

 

VW soll verpflichtet werden, sämtliche Schäden des Käufers zu übernehmen

 

Denn bislang hat VW zwar versprochen, dass die Autos im Jahr 2016 nachgebessert werden. Wegen der Folgeschäden hält der Hersteller sich jedoch bedeckt. Der Kläger befürchtet aber, dass selbst im Fall einer Nachbesserung es zu Wertminderungen kommt. Und auch bei den Umweltplaketten und den Steuervorteilen können sich noch Nachteile für die Autofahrer ergeben. Da noch keine eindeutige Zusage von VW vorliegt, tragen derzeit die Autobesitzer dieses Risiko. Und selbst eine öffentliche Zusage von VW in der Presse ist in rechtlicher Hinsicht ein wackeliger Boden, um später bei einem Streitfall (Folge-)Schäden erfolgreich geltend machen zu können.

 

Wenn enttäuschte Autokäufer ihr EA 189-Fahrzeug zurückgeben wollen, dann gibt es ebenfalls rechtliche Ansatzpunkte. Hierfür müssen - je nach Einzelfall - aber bestimmte Fristen beachtet werden. Auch Autokäufer, die erst in den letzten 24 Monaten den mit dem EA 189-Makel behafteten Diesel erwarben, sollten zumindest überprüfen lassen, wie sie sich rechtlich absichern können.

 

Verkehrsrechtsschutz deckt Ansprüche gegen Autohersteller und -händler ab

 

Denn während des Wartens auf die Nachbesserung laufen rechtliche Fristen - etwa bei Gewährleistungsrechten oder Garantien - unerbittlich weiter. Daher sollten Betroffene, die sich rechtlich absichern wollen, nicht zögern. Zudem können die allermeisten Autofahrer bei einem zentralen und sensiblen Punkt der Rechtsverfolgung, den Kosten, auf ihre Verkehrsrechtsschutz oder Privatrechtsschutzversicherung zurückgreifen.

 

Weitere Informationen rund um Käuferrechte unter www.vw-schaden.de

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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