Abgasskandal: Autokäufer müssen nicht Nachbesserungsaktion abwarten – viele können bereits jetzt ihre Rechte einfordern

Abgasskandal: Autokäufer müssen nicht Nachbesserungsaktion abwarten – viele können bereits jetzt ihre Rechte einfordern
09.10.2015172 Mal gelesen
Die VW-Abgasaffäre erreicht immer neue Tiefpunkte wie etwa die gestrige Razzia. Doch für die betroffene Autobesitzer steht aktuell vor allem eines im Vordergrund: Was können sie von Händlern und Herstellern fordern? Und wann sollten bzw. müssen sie wegen des Makels ihres VW oder Audi tätig werden?

Während einige Autobesitzer ihr Auto mit Makel deshalb nicht mehr wollen und sich bereits zum Handeln entschlossen haben, überlegen andere Betroffene, ob sie nicht doch besser die Nachbesserung abwarten sollten. Immerhin wird von verschiedenen Autoexperte die Meinung vertreten, dass weiteres Abwarten noch besser sei.

 

Fristen laufen weiter!


In rechtlicher Hinsicht ist diese Empfehlung jedoch mit großen Fragezeichen versehen. Wenn Autobesitzer innerhalb der letzten zwei Jahren ihren VW Golf, Audi A3, Skoda Fabia nebst EA 189-Motor kauften, dann stehen ihnen bereits jetzt Rechte zu. Im Gesetz ist vorgesehen, dass im Fall eines Mangels dem betroffene Käufer sofort verschiedene Rechte wie Nachbesserung, Nachlieferung und ähnliches zustehen. Deswegen sollten sich betroffene Autokäufer absichern und bereits jetzt handeln. Denn während die Autokäufer auf die Nachbesserung warten, laufen die rechtlichen Fristen weiter und in so manchem Fall auch ab.

 

Dass bereits jetzt Rechte gesichert werden können, zeigt die Klage des von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Golf GTD-Fahrers: Dort soll VW verpflichtet werden, für alle Schäden und wirtschaftlichen Nachteile aufzukommen.

 

Denn selbst eine öffentliche Zusage von VW in der Presse ist in rechtlicher Hinsicht ein wackeliger Boden, um später bei einem Streitfall (Folge-)Schäden erfolgreich geltend machen zu können. Daher sollten Betroffene, die sich rechtlich absichern wollen nicht zögern. Zudem können die allermeisten Autofahrer wegen Kosten ihrer Rechtewahrung auf ihre Verkehrsrechtsschutz oder Privatrechtsschutzversicherung zurückgreifen. Denn bereits eine Verkehrsrechtsschutzversicherung  umfasst Ansprüche gegen Händler und Hersteller.

 

Weitere Informationen zu den Rechten der betroffenen Dieselkäufer befinden sich auf der Spezialseite www.vw-schaden.de

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889                                          

 kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.vw-schaden.de