VW Dieselskandal: Erster Autobesitzer klagt auf Schadensersatz statt auf Rücknahme

VW Dieselskandal: Erster Autobesitzer klagt auf Schadensersatz statt auf Rücknahme
07.10.2015277 Mal gelesen
Der Abgasmanipulationen von VW beschäftigen nicht mehr nur die Politik und die Medien, sondern auch die Gerichte. Die ersten Klagen der zahlenmäßig größten Gruppe – der Autobesitzer – sind bereits bei Gericht eingegangen.

Doch die große Mehrheit der betroffenen Autobesitzer stellt sich aktuell aber die Frage, ob sie ihre Rechte bereits jetzt sichern sollen oder warten sollen. Sie befürchtet zwar, dass Schäden zurückbleiben können, ist sich gleichzeitig aber unsicher, ob nicht das Ergebnis der Nachbesserungen abwarten sollen.

 

Die Fachanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer klagen bereits jetzt für geschädigte Autobesitzer - trotz und gerade wegen der noch ungewissen weiteren Entwicklung des VW Abgasskandals. Der Autobauer VW soll verpflichtet werden, Schäden und wirtschaftlichen Nachteile von dem klagenden Autobesitzer fernzuhalten. Es geht nicht um die Rückgabe des Autos, sondern darum, die Nachteile wegen der EA 189-Manipulationen abzuwenden.

 

Denn die Volkswagen AG hat zwar Nachbesserungen versprochen, allerdings bislang sich der Autohersteller wegen Folgeschäden bedeckt. Der Kläger befürchtet sehr aber dass selbst im Fall einer Nachbesserung Wertminderungen oder Mietwagenkosten. Mit anderen Worten: Die VW-, Audi-, Skoda- und Volkswagenkäufer tragen derzeit dieses Risiko selbst. Und während die Autokäufer auf die Nachbesserung warten, können - vor allem bei jüngeren Kaufverträgen - Fristen für Gewährleistungsrechte und Garantien ablaufen.

 

VW soll verpflichtet werden, sämtliche Schäden der EA 189-Käufer zu übernehmen

Deswegen sollten sich betroffene Autokäufer absichern und bereits jetzt handeln. Dass bereits jetzt Rechte gesichert werden können, zeigt die Klage des von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Golf GTD-Fahrers: Dort soll VW verpflichtet werden, für alle Schäden und wirtschaftlichen Nachteile aufzukommen. Denn selbst eine öffentliche Zusage von VW in der Presse ist in rechtlicher Hinsicht ein wackeliger Boden, um später bei einem Streitfall (Folge-)Schäden erfolgreich geltend machen zu können.

 

Wenn enttäuschte Autokäufer ihr EA 189-Fahrzeug zurückgeben wollen, dann gibt es ebenfalls rechtliche Ansatzpunkte. Hierfür müssen - je nach Einzelfall - aber bestimmte Fristen beachtet werden.

 

Fristen laufen - Verkehrsrechtsschutz hilft auch Käufern weiter

Während des Wartens auf die Nachbesserung laufen gleichzeitig rechtliche Fristen - etwa bei Gewährleistungsrechten oder Garantien - unerbittlich weiter. Daher sollten Betroffene, die sich rechtlich absichern wollen nicht zögern. Zudem können die allermeisten Autofahrer bei einem neuralgischen Punkt der Rechtsverfolgung, den Kosten, auf ihre Verkehrsrechtsschutz oder Privatrechtsschutzversicherung zurückgreifen.

 

Weitere Informationen rund um Käuferrechte unter www.vw-schaden.de

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889                                          

 kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.vw-schaden.de