OLG Hamburg gibt Musterklage beim MPC Sachwert-Rendite Fonds Indien I GmbH & Co. KG statt

Kapitalmarktrecht und Altersvorsorge
21.01.2019264 Mal gelesen
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat durch Musterentscheid nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) vom 21. Dezember 2018 - 13 Kap 3/15 - festgestellt, dass der Prospekt für die Beteiligung an der MPC Sachwert Rendite-Fonds Indien I GmbH & Co. KG fehlerhaft bzw. unvollständig ist.

Hamburg, 21.01.2019: Das Hanseatische Oberlandesgericht hat durch Musterentscheid nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) vom 21. Dezember 2018 - 13 Kap 3/15 - festgestellt, dass der Prospekt für die Beteiligung an der MPC Sachwert Rendite-Fonds Indien I GmbH & Co. KG fehlerhaft bzw. unvollständig ist. Der 13. Zivilsenat bejahte die Fehlerhaftigkeit des Prospekts hinsichtlich von vier wesentlichen Punkten.

"Das KapMuG-Verfahren ist definitiv das erste Verfahren in Hamburg, das erstinstanzlich von Anlegerseite gewonnen wurde", sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. "Der positive Beschluss stellt einen großen Erfolg für den Anlegerschutz und insbesondere für die betroffenen Anleger dar", so Hahn weiter. "Nach unserer Kenntnis handelt es vorliegend auch in Deutschland um das erste KapMuG-Verfahren bezüglich eines geschlossenen Immobilienfonds, das in erster Instanz gewonnen wurde", so Hahn abschließend.

An dem im Juni 2007 aufgelegten Fonds haben sich ca. 3.000 Anleger mit den Gattungen A und B beteiligt. Verklagt wurden die Gründungsgesellschafter, die MPC Investment GmbH und die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH. HAHN Rechtsanwälte, das die Musterklage führt, vertritt insgesamt etwa 450 Gesellschafter des Fonds. Ohne Geltendmachung von Schadensersatz würden die Anleger der Gattung A auf Verlusten von mehr 80 % ihrer Beteiligung sitzen bleiben. Der Musterentscheid ist noch nicht rechtskräftig geworden; gegen ihn können die Beteiligten noch Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.