Anleger erstreiten Vergleich in Sachen Brest Tauros vor dem Landgericht Mainz

Vergleich vor dem Landgericht Mainz
17.01.201945 Mal gelesen
Anleger aus Mainz haben vor dem Landgericht Mainz mit Hilfe der Kanzlei AdvoAdvice aus Berlin einen Vergleich erstritten, nachdem die Brest Tauros GmbH, bei welcher sie Geld angelegt hatten, im Jahr 2016 in die Insolvez gegangen war.

In Sachen Brest Tauros GmbH können sich Anleger aus Main, die durch die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin vertreten worden sind, über eine vergleichsweise Einigung freuen, welche nunmehr vor dem Landgericht Mainz erzielt worden ist.  Hierin verpflichteten sich die beiden ehemaligen Geschäftsführer der Brest Tauros GmbH Jens St. und Stev K. zur einer Zahlung in Höhe von 6.373,01 Euro.

Brest Tauros GmbH laut BaFin mit erlaubnispflichtigem Einlagengeschäft

Die Brest Tauros GmbH hatte Anlegern eine Investition auf der Grundlage von Darlehensverträgen vom Typ Ronda II, angeblich mit grundpfandrechtlicher Besicherung angeboten.

Das Geschäftsmodell war seitens der BaFin mit Bescheid vom 24.05.2016 als erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft bewertet worden, welches die Brest Tauros ohne hierzu notwendige Erlaubnis betrieb. Die BaFin erließ daher ein Untersagungsverfügung. Es kam zur Insolvenz der Brest Tauros,und ihrer Schwesterfirma.

Ablauf des Verfahrens vor dem Landgericht Mainz

Geklagt hatten zwei Anleger aus Mainz, die im Oktober 2015 Geld bei der mittlerweile insolventen Brest Tauros GmbH angelegt hatten.

Begründet wurde der Anspruch gegen die ehemaligen Geschäftsführer der Brest Tauros damit, dass die erlaubnispflichtige Einlagengeschäfte ohne Erlaubnis der BaFin betrieben und dadurch die Kläger geschädigt hätten. Zudem wurde auch ein Schadensersatzanspruch mit dem Betreiben eines Schneeballsystems zum Nachteil der Anleger begründet.

In der mündlichen Verhandlung wurde dann nach der Erörterung der Sach- und Rechtslage ein Vergleich abgeschlossen, in welchem sich die verklagten Geschäftsführer gesamtschuldnerisch zur Zahlung an die klagenden Anleger verpflichteten.

In einem Verfahren wurde seitens des Landgerichts Heidelberg ein Gutachten zur Tragfähigkeit des Geschäftskonzepts der Brest Tauros GmbH in Auftrag gegeben. Der Ausgang des Gutachtens darf hier mit Spannung erwartet werden.

Verjährung von Ansprüchen am Jahresende 2019 möglich

Anleger der Brest Tauros GmbH sollten noch im Jahr 2019 ihre Ansprüche gegen Berater oder Vermittler sowie gegen die hier in Anspruch genommenen Geschäftsführer der Brest Tauros GmbH prüfen lassen, um diese noch vor dem Eintritt einer Verjährung bis zum 31.12.2019 gerichtlich und zuvor außergerichtlich geltend zu machen.

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin hat bereits mehrere Klagen in Sachen Brest Tauros für Anleger eingereicht. Wenden Sie sich daher bei Bedarf gerne an die Experten von AdvoAdvice per Email unter info@advoadvice.de oder telefonisch unter 030 921 000 40.