News zu Autogünstig24 -MMB58 Car & Real Estate Trading GmbH, kostenfreie Bewertung durch Fachanwalt

Kapitalmarktrecht und Altersvorsorge
19.10.2018511 Mal gelesen
Autogünstig 24, MMB58 Car & Real Estate Trading GmbH, verschiedene rechtliche Handlungsmöglichkeiten gegeben

kostenlose Erstberatung

Die auf Verbraucherschutz und Bankrecht spezialisierte Fachanwalt Kanzlei Eser erhält nach wie vor fast täglich neue Anfragen von Kunden die Verträge bei der insolventen Firma Autogünstig 24 MMB58 Car & Real Estate Trading GmbH abgeschlossen haben.

Massiv zugenommen haben hierbei Anfragen von geschädigten Kunden die zwar Darlehensverträge (getarnt als Privatkredite) bei diversen Sparkassen und Banken (z.B. Sparkasse Rhein Neckar Nord, Commerz Finanz GmbH) abgeschlossen aber überhaupt kein Fahrzeug erhalten haben.

Die Darlehensvaluten wurden hierbei an Autogünstig 24 aber dann schon weitergereicht.

Diese Kundengruppe hat den größten Schaden, sie muss ein hochverzinslichen Darlehen über Jahre bedienen und hat nicht mal einen Gegenwert in Form eines Fahrzeugs erhalten.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser haben diejenigen Kunden die größten Chancen auf Rückabwicklung gegenüber derartigen Banken und Sparkassen, wenn man nachweisen kann (z.B. durch E-Mail-Verkehr, handschriftliche Notizen, Zeugen) das die Sachbearbeiter der Banken und Sparkassen Kenntnis von Autogünstig 24 und der Finanzierung eines Autokaufs hatten.

Dann ist nämlich evident, dass ein verbundener Vertrag vorliegt und die als Privatkredite ausgestalteten Darlehensverträge unzureichend hierüber informieren. Das Widerrufsrecht besteht dann aus Sicht von Rechtsanwalt Eser zweifelsfrei.

Gerade diese Gruppe ist nicht mehr bereit sich auf die Versprechungen einer Nachfolgefirma einzulassen. Hier wurde Rechtsanwalt Eser bereits vielfach mit der Geltendmachung von Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüchen mandatiert.

Da die laufenden Darlehensverbindlichkeiten von den Geschädigten weiter zu bedienen sind und sich der Schaden weiter potenziert, empfiehlt Rechtsanwalt Eser allen Geschädigten sich hier schnellstmöglich eingehend informieren und beraten zu lassen.

Wie bereits dargestellt existieren vielversprechende rechtliche Ansatzpunkte auf vollständige Rückabwicklung, die allerdings zügig umgesetzt werden müssen.

Für weitergehende Informationen kann die Homepage der Kanzlei unter

www.eser-law.de/autoguenstig24

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser bietet eine erste telefonische Beratung an. Diese ist noch kostenfrei.

Ebenfalls kostenfrei ist auch die Kontaktaufnahme mit einer etwaigen Rechtsschutzversicherung, dort wird dann Deckungsschutz beantragt.


Eser Rechtsanwälte werden seit mehr als 14 Jahren als Anlegerschutzkanzlei überwiegend auf den Gebieten des Kapitalanlage- und Bankrechts tätig. Bundesweit erfolgt die Vertretung von geschädigten Anlegern gegenüber Beteiligungsgesellschaften, Banken und Vermittlern.

Daneben werden Eser Rechtsanwälte auch im nationalen und internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht tätig.

Der Gründer und Inhaber der Anwaltskanzlei, Herr Rechtsanwalt Kemal Eser, ist zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über eine langjährige Expertise im Bereich des Anlegerschutzes und des Kapitalmarktrechtes.