Insolvenz MCE Schiffskapital AG und der MCE Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH? Rechtliche Handlungsmöglichkeiten für geschädigte Anleger

Kapitalmarktrecht und Altersvorsorge
15.10.2018299 Mal gelesen
MCE Schiffsfonds

Nach übereinstimmenden Medienberichten haben sowohl die MCE Schiffskapital AG als auch die MCE Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH jetzt vor dem Amtsgericht Bremen Insolvenzanträge gestellt.

Die lange Jahre in Hamburg geschäftsansässigen Gesellschaften hatten erst Ende September ihren Sitz nach Bremen verlegt.

Die beiden MCE- Gesellschaften sind Gründungsgesellschafter zahlreicher MCE-Fonds und daher auch Anspruchsgegner in den anhängigen Prospekthaftungsklagen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse bietet die Fachanwaltskanzlei Eser bundesweit eine kostenfreie telefonische Erstberatung an.

Es sollen vor allem die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten wie Beraterhaftung und Prospekthaftung dargestellt und erörtert werden.

Besteht die Möglichkeit einer 100-prozentigen Rückabwicklung ohne Verluste? 

Vielfach wird Rechtsanwalt Eser nach verlustfreien Ausstiegsmöglichkeiten gefragt. Diese bestehen in der Tat, wenn jedoch nur im Einzelfall. Vor allem Schadenersatzansprüche gegenüber beratenden Banken müssen geprüft und im Einzelfall verjährungsunterbrechend geltend gemacht werden.

Problem: drohende Verjährung

Schadensersatzansprüche können nur dann noch geltend gemacht werden, wenn diese nicht verjährt sind. Insoweit müssen die Anleger zunächst die absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren dringend beachten.

Schadensersatzansprüche auf Rückabwicklung gegen Anlagevermittler, Anlageberater, Prospektverantwortliche und weitere Anspruchsgegner stellen vor dem Risiko der Insolvenz vielfach nur noch die einzige Möglichkeit dar, das investierte Geld vollständig oder in großen Teilen zurückzuerhalten. Anleger sollten hier insoweit schnell handeln.

Eser Rechtsanwälte mit Sitz in Stuttgart und Berlin bündeln die Anlegerinteressen. Eser Rechtsanwälte vertreten hier insoweit bundesweit geschädigte Anleger außergerichtlich und gerichtlich, es wird kostenfrei auch die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung gestellt.

Im Einzelfall werden Eser Rechtsanwälte, dort wo das Gesetz dieses zulässt, auch auf Grundlage einer Erfolgsvereinbarung tätig.

Auf der Homepage der Kanzlei befindet sich der abrufbare Fragebogen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und KapitalmarktrechtEser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins. Darüber hinaus lehrt er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.