Der Mandant der GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE hatte im Jahr 1998 eine Lebensversicherung bei der Gothaer abgeschlossen. Nachdem die ursprünglich in Aussicht gestellten Renditen jedoch in den Folgejahren nicht erreicht wurden, sondern stetig sanken, erklärte er mit Hilfe der GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE den Widerspruch. Der Versicherer erstattete daraufhin sämtliche geleisteten Versicherungsbeiträge zurück. Zusätzlich zahlte er noch den mit den Beiträgen erwirtschafteten Gewinn aus. Es erfolgte lediglich ein geringer Abzug für den zwischenzeitlich genossenen Versicherungsschutz (Todesfall, Berufsunfähigkeit u.Ä.).
Mehrwert durch Widerspruch
Rückkaufswert:
bezeichnet den Betrag, den ein Versicherer bei Kündigung an den Versicherungsnehmer zurückzahlt. Der Versicherer bringt hierbei seine Abschluss- und Verwaltungskosten in Abzug, sodass der Kunde dabei oftmals weniger erhält, als er einbezahlt hat.
Wer an den "wahren Wert" seiner Lebens- oder Rentenversicherung heran möchte, kann den "Widerspruchsjoker" für sich nutzen. Gerade anders als bei einer Kündigung darf der Versicherer bei einem Widerspruch die Kosten für den Abschluss und die Verwaltung des Vertrags nicht von dem Ihnen zustehenden Erstattungsbetrag abziehen.
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Göddecke Rechtsanwälte
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