friedola Gebr. Holzapfel GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

friedola Gebr. Holzapfel GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet
12.01.2016483 Mal gelesen
Amtsgericht Eschwege eröffnet auf Antrag der friedola Gebr. Holzapfel GmbH das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft -

Das Amtsgericht Eschwege (Insolvenzgericht) hat das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der friedola Gebr. Holzapfel GmbH eröffnet. Den Insolvenzantrag hatte das Unternehmen am 23. Dezember 2015 selbst gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmte das Insolvenzgericht Prof. Dr. Flöther.

In einer von der Gesellschaft veröffentlichten Pressemitteilung zu dem Insolvenzantrag hieß es zur Begründung, dass es Verzögerungen bei den Zahlungseingängen gegeben habe und einen Produktionsausfall aufgrund eines Maschinenschadens einer wesentlichen Anlage.

Die Meldung kam für die Gläubiger der Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A1MLYJ9 / WKN: A1MLYJ) nicht völlig überraschend. Bereits in der Einladung zur ersten Gläubigerversammlung Anfang September 2015 hatte die friedola Gebr. Holzapfel GmbH mitgeteilt, dass sich die Gesellschaft in einer finanziell und wirtschaftlich schwierigen Situation befindet. Die Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger hatte einen Gemeinsamen Vertreter gewählt und unter anderem einem Zinsverzicht sowie einer Laufzeitverlängerung der Anleihe zugestimmt. Diese Maßnahmen waren Teil eines Sanierungskonzeptes, dass die friedola Gebr. Holzapfel GmbH bei der Unternehmensberatung Roland Berger in Auftrag gegeben hatte.

Aus Sicht der Kanzlei ARES Rechtsanwälte bleibt abzuwarten, ob es der friedola Gebr. Holzapfel GmbH gelingt, die Sanierung im Rahmen des Insolvenzverfahrens fortzusetzen. Bemerkenswert ist, dass die Gesellschaft nicht wie andere insolvente Anleiheemittenten beantragt hatte, die Insolvenz in Eigenverwaltung durchzuführen.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte ist auf die Vertretung geschädigter Anleger im Bank- & Kapitalmarktrecht spezialisiert.