MBB Clean Energy AG stellt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Alle Hoffnung dahin?

MBB Clean Energy AG stellt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Alle Hoffnung dahin?
02.07.2015878 Mal gelesen
Nun also doch: Die MBB Clean Energy AG hat am 23.06.2015 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.

Dies wurde der Kanzlei Dr. Greger & Collegen aus laufenden Gerichtsverfahren bekannt. Nachdem im Frühjahr 2014 bekannt geworden war, dass die der Anleihe zugrunde liegende Globalurkunde unwirksam ist, hatte das Unternehmen die am 06.05.2014 fällige Zinszahlung ausgesetzt. Auch die diesjährige Zinszahlung wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Begründet wurde dies zuletzt mit einem Vorstandswechsel und dem Hinweis darauf, dass sich der neue Vorstand zunächst einen Überblick über den Stand der Reparaturmaßnahmen verschaffen wolle.

Doch nun wurde bekannt, dass die dürftige Informationspolitik des Unternehmens wohl den Untergang des Unternehmens widergespiegelt hat. Zu groß waren wohl die Unklarheiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Anleiheemission: Wie viel Geld war genau eingesammelt worden? Was ist mit diesem Geld passiert? Wer ist für die unwirksame Globalurkunde verantwortlich?

Vor dem Hintergrund des Insolvenzverfahrens und den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Vorstand der MBB Clean Energy AG erscheint der Vorstandswechsel nunmehr in ganz anderem Licht. Es verwundert daher nicht, dass der ehemalige Vorstand der MBB Clean Energy AG, Herr Eckhart Misera, inzwischen für eine schweizerische Schwester-Gesellschaft tätig ist.

So war der Insolvenzantrag wohl die einzig logische Konsequenz für das Unternehmen. Doch damit sind die Unklarheiten noch nicht beseitigt. Für die Anleihegläubiger stellt sich nun die Frage, ob sie aufgrund der Insolvenz überhaupt noch Geld zurückerhalten und wenn ja wie viel? Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass schon nicht klar ist, ob die MBB Clean Energy AG überhaupt jemals die operative Tätigkeit aufgenommen hat.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die von FOCUS "Deutschlands Top-Anwälte" als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Anleihegläubiger vertritt, empfiehlt geschädigten MBB-Anleihegläubigern, nicht kampflos aufzugeben. In jedem Fall sollten sie ihre Forderungen im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Tabelle anmelden, um sicherzustellen, dass diese auch berücksichtigt werden. Die Anleihegläubiger sollten sich überdies zusammenzuschließen, um ihre Interessen gemeinsam zu vertreten. Sie können sich - sofern noch nicht geschehen - auf der Internetseite

               www.dr-greger.de/aktuelles/mbb-clean-energy-ag/geschaedigten-pool

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