Crowdfunding, Seedmatch und Co.

Onlinebanking Schadenersatz bei Betrug
26.06.202357 Mal gelesen
Ist Schadensersatz bei Totalverlust möglich?

Ist Schadensersatz bei Totalverlust möglich?

Wie das Handelsblatt und viele weitere Plattformen im Internet berichteten, folgte auf eine erste Entscheidung des Oberlandesgericht Hamburg eine darauf fußende Entscheidung des Landgericht Dresden.

Die Crowdfunding Plattform Seedmatch wurde zum Schadensersatz für ein fehlgeschlagenes Investment verurteilt.

Was war geschehen?

Ein geschädigter Anleger von Protonet, die zwischenzeitlich Insolvenz anmelden mussten, hatte auf Schadensersatz geklagt.

Das Landgericht Dresden, wie auch schon das Oberlandesgericht Hamburg, sah eine wesentliche Vertragsklausel als unwirksam an.

Den Vertrag hatte Seedmatch zur Verfügung gestellt.

Nach unseren Erkenntnissen wurde dieses Vertragsmuster ganz überwiegend bei Investments über die Plattform Seedmatch verwendet, so zum Beispiel bei Ao Terra, Classiqs, Front Row Society, Lampuga, Ledstar, miBaby, MyCleaner, Paymey, Tollabox, Vibewrite, Wilmowsky u.a..

Der Knackpunkt: Die unter § 13 ausgeführte “Qualifizierte Nachrangklausel” ist unwirksam.

Normalerweise bleibt ein Vertrag im Übrigen bestehen und es führt nicht zwangsläufig zu erheblichen Konsequenzen, wenn eine Klausel im Vertrag unwirksam ist.

In diesem besonderen Fall, wird das Investment, das kein Nachrangdarlehen (mehr) ist, sondern es sich um Einlagegelder handelt, die unbedingt zurückzuzahlen sind, nach der Definition des Kreditwesengesetzes zu einem lizenzpflichtigen Bankgeschäft.

Wer ohne eine entsprechende Lizenz Einlagegeschäft betreibt, macht sich strafbar. Diese gesetzliche Regelung des Kreditwesengesetz stellt ein so genanntes Schutzgesetz dar, das in Verbindung mit zivilrechtlichen Regelungen die Anspruchsgrundlage für Schadensersatz bilden kann.

 

“…ist aber ein Anspruch aus § 823 Abs.2 BGB i.V.m. § 32 KWG gegeben. § 32 KWG wird von der Rechtsprechung und herrschenden Meinung als Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB angesehen. Dem Geschäftspartner des Anbieters von erlaubnispflichtigen Dienstleistungen, die nicht von einer Betriebserlaubnis nach § 32 KWG legitimiert sind, kann ein Anspruch auf
Schadensersatz in Form der Rückabwicklung des Vertrags zustehen (vgl. Boos/FischerSchulte-Mattler, a.a.O., Rn. 31, BGH III ZR 238/03).”

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg 13. Zivilsenat
Entscheidungsdatum:
11.03.2020
Rechtskraft:
ja
Aktenzeichen:
13 U 141/19

 

Bei der im Zweifel insolventen Darlehensnehmerin ist ein Anspruch schwerlich zu realisieren. Daher ist die Entscheidung interessant, weil die Crowdfundig Plattform als Beihelferin in der benannten Entscheidung des Landgericht Dresden zum Schadensersatz verurteilt wurde.

Das Rennen der Anleger ist eröffnet.

In einer solchen Konstellation sind -rein rechtlich betrachtet – die Aussichten Schadensersatz zu erlangen gut. Häufen sich die Schadenersatzklagen, wird die betroffene OneCrowd Loans GmbH in Bedrängnis geraten und irgendwann vielleicht nicht mehr alle Ansprüche bedienen können oder wollen.

Sollten Sie bei Seedmatch oder einer anderen Crowdfunding Plattform  investiert haben und einen Totalverlust erlitten haben, oder sind Sie nicht sicher, ob Ihr Geld gut angelegt ist, rufen Sie uns zu einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch am Telefon unter der 0641 202121 an.