UDI Festzinsanlagen, Schadenersatzansprüche prüfen lassen

RA Eser
14.07.202197 Mal gelesen
UDI Schaden rückabwickeln? Fachanwaltskanzlei informiert kostenfrei über Rechtslage

Tausenden Anlegern der auf erneuer­bare Energien spezialisierten UDI-Gruppe droht der Totalverlust.

Die auf Anlegerschutz spezialisierte Fachanwaltskanzlei Eser, 16 Jahre Erfahrung, erhält aus dem gesamten Bundesgebiet nach wie vor dutzende Anrufe besorgter Anleger.

Die Anleger versuchen verständlicherweise noch ein Teil des Anlagekapitals zu retten. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, Gründer und Inhaber der Kanzlei Eser, wird vor allem danach gefragt, ob Schadensersatzansprüchen bzw. Rückabwicklungsansprüchen bestehen, z.B. gegenüber Vermittlern, Beratern und Hintermännern sowie weiteren Verantwortlichen der ganzen Misere.

Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass weitere UDI Gesellschaften bzw. Projektgesellschaften zwischenzeitlich Insolvenzantrag gestellt haben.

Folgende UDI Gesellschaften bzw. Projektgesellschaften haben einen Insolvenzantrag - meist in Eigenverwaltung - gestellt:

 

    UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG

    UDI Energie Festzins III UG & Co. KG

    UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG

    UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG

    UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG

    UDI Energie Festzins VII GmbH & Co KG

    UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co. KG

    UDI Energie Festzins IX GmbH & Co. KG

    Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG

 

Für die betroffenen Anleger sind dies natürlich alles keine guten Nachrichten, da schlimmstenfalls der Totalverlust droht, so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, der bereits Dutzende Anleger bundesweit vertritt.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser sollten vor allem Schadensersatzansprüche geprüft werden, da nach seiner Erfahrung die Insolvenzverfahren sich über mehrere Jahre ziehen und auch gar nicht absehbar ist, ob die geschädigten Anleger überhaupt aus der Masse irgendetwas zurück erhalten werden. Das Risiko besteht aber darin, dass weiter im Hintergrund Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche ablaufen können.

 

Was sollen betroffenen Anleger tun?

 

Vor dem Hintergrund der drohenden Verluste, sollten sich nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser die Anleger in Ruhe und ohne Zeitdruck von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über rechtliche Handlungsmöglichkeiten eingehend beraten und informieren lassen.

Insoweit sollten weitere Ansprüche geprüft werden, z.B. Schadensersatzansprüche.

Es können wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung grundsätzlich auch Schadenersatzansprüche in Betracht kommen, sowohl gegen Vermittler und Berater als auch gegenüber Initiatoren und Prospektverantwortlichen.

Die Frage, ob Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung bestehen, kann immer nur anhand der Einzelfallumstände (Einzelfall) beantwortet werden.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser müssen jedoch Anleger bei Nachrangdarlehen über die spezifischen Risiken und Nachteile eingehend informiert und beraten werden. Erfolgt dieses nicht, bestehen nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser Schadensersatzansprüche.

 

kostenlose Erstinformation

Interessierte Anleger können für eine erste unverbindliche Information Kontakt, beispielsweise via E-Mail oder via Telefon, 0711 217 235-0, mit der Anwaltskanzlei Eser aufnehmen. Auf der Homepage der Anwaltskanzlei sind weitergehende Information sowie ein Fragebogen abrufbar.

 

 www.eser-law.de

 

Eser Rechtsanwälte werden seit mehr als 16 Jahren als Anlegerschutzkanzlei überwiegend auf den Gebieten des Kapitalanlage- und Bankrechts tätig. Bundesweit erfolgt die Vertretung von geschädigten Anlegern gegenüber Beteiligungsgesellschaften, Banken und Vermittlern.

 

Der Gründer und Inhaber der Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Eser, ist zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über eine langjährige Expertise im Bereich des Anlegerschutzes und des Kapitalmarktrechtes. Neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt lehrt Herr Eser seit 2010 als Lehrbeauftragter an der Duale Hochschule Baden-Württemberg im Fachbereich Finanzdienstleistungen.

 

Für rechtschutzversicherte Anleger bieten wir als besonderen Service, die Einholung einer Kostenschutzzusage bei der Rechtsschutzversicherung, an.