WIRECARD AG – Insolvenzantrag

LogisFonds I AG vor dem Aus?
25.06.2020304 Mal gelesen
WIRECARD AG Insolvenzantrag: Aktionäre bringen sich in Stellung / Kostenlose Interessensgemeinschaft der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen

Verdachtsmomente für Betrugsfall häufen sich - Schadensersatzansprüche für Aktionäre und Anleihegläubiger!

Die schlechten Nachrichten um die Wirecard AG reißen nicht ab. Nach den Betrugsvorwürfen rund um die fehlenden Treuhandkonten, auf denen 1,9 Milliarden Euro verbucht sein sollten, gibt die Gesellschaft am 25.06.2020 per Ad-hoc-Mitteilung bekannt, Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zu stellen. Der Aktienkurs brach daraufhin auf nur noch 2,50 EUR ein. Vergangene Woche notierte die Aktie noch auf 100,00 EUR.

Die Ad-hoc-Mitteilung stellt einen herben Schlag und vorläufigen Tiefpunkt für die Aktionäre der Wirecard AG dar. "Schon seit Bekanntwerden des Wirecard-Skandals haben wir auch das Szenario einer Unternehmensinsolvenz in unseren Prüfungen berücksichtigt", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen. "Es wäre jetzt falsch für die Anleger, zu stagnieren und sich mit dem Verlust abzufinden. Denn es bestehen auch bei einer Insolvenz des Unternehmens rechtliche Handlungsmöglichkeiten, um den finanziellen Schaden reduzieren zu können", so Dr. Greger weiter.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits eine Vielzahl von Aktionären und Anleihegläubigern der Wirecard AG vertritt, hat eigens für den Wirecard-Skandal eine Interessensgemeinschaft ins Leben gerufen, der sich interessierte und betroffene Anleger kostenlos anschließen können. Unter anderem ist die Kanzlei in dem letzten großen Anlegerskandal rund um den insolventen Containeranbieter P&R aus Grünwald bei München eine der größten Gläubigervertreter und ist dort auch in den Gläubigerausschüssen vertreten.

Welche Möglichkeiten bieten sich mir als betroffenen Wirecard-Aktionär bei einer Insolvenz der Wirecard AG?

In Betracht kommen insbesondere kapitalmarktrechtliche Erstattungsansprüche wegen Verstoßes gegen Kapitalmarktpublizitätspflichten. Sollte das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG eröffnet werden, müssten entsprechende Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen zur Insolvenztabelle angemeldet werden. "Um schadensersatzberechtigt zu sein, ist es nicht erforderlich, die Aktien noch zu halten. Anspruch auf Ersatz des Kursdifferenzschadens besteht auch dann, wenn die Wirecard-Aktien bereits veräußert sind", so Rechtsanwalt Dr. Greger.

Da dadurch der Schaden wohl nicht vollständig ersetzt werden kann, prüft die Kanzlei intensiv weitere Schadensersatzansprüche, wie etwa gegen die BaFin und die Wirtschaftsprüfer, die die bisherigen Bilanzen testiert haben. BaFin-Chef Felix Hufeld hat zuletzt selbst große Versäumnisse seiner Behörde eingeräumt. Den Wirtschaftsprüfern kann insbesondere der Vorwurf gemacht werden, dass sie in der Vergangenheit Bilanzen testierten, in denen die - wie das Unternehmen zuletzt mitteilte - nicht existenten Guthaben auf den Treuhandkonten ausgewiesen waren.

Wie kann ich mich der kostenlosen Interessensgemeinschaft anschließen?

Wirecard-Aktionäre und Wirecard-Anleihegläubiger, die weitere Informationen wünschen, können sich kostenlos der von der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen initiierten Interessensgemeinschaft anschließen. Eine schnelle Kontaktaufnahme mit der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits eine Vielzahl von Aktionären und Anleihegläubigern erfolgreich vertreten hat und mit der Abwicklung von Großschadensfällen vertraut ist, ist unter der E-Mail-Adresse

wirecard@dr-greger.de

möglich.

Registrierte Anleger erhalten kostenlos weitere Informationen.