Schiffsfonds, Schadensersatz und die Lloyd Fonds AG

Kündigung von Bausparverträgen
08.07.201985 Mal gelesen
Die Lloyd Fonds AG wurde zum Schadensersatz in Höhe der gesamten Anlage verpflichtet, weil ein von ihr aufgesetzter Fond ein fehlerhaftes Prospekt besaß, welches nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufklärte....

Nach Urteil vom Landgericht Hamburg vom 07.03.2019 - 321 O 10/18 (nicht rechtskräftig)

Die Lloyd Fonds AG wurde zum Schadensersatz in Höhe der gesamten Anlage verpflichtet, weil ein von ihr aufgesetzter Fond ein fehlerhaftes Prospekt besaß, welches nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufklärte. Konkret geht es um den Schiffsfonds für die mittlerweile Insolvente MS Thira Sea Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG. Die Anleger in diesen Fonds verloren im Vorfeld durch die Insolvenz ihr gesamtes eingesetztes Kapital. Dieses konnte aber mit Hilfe eines Schadensersatzes zurück verlang werden, da das Prospekt zum einen nicht über die in ihm enthaltene 105 %-Währungsklausel selbst aufklärt und zum anderen nicht das damit zusammenhängende Risiko erläutert. 

 

Eine solche Klausel führt nämlich bei negativer Entwicklung von Wechselkursen zu Doppelbelastungen der Fondsgesellschaft. Durch Wechselkursänderungen muss die Gesellschaft mehr Vermögen aufwenden um die Raten des Darlehns zurückzuerstatten. Die Fondsgesellschaft schuldet gleichzeitig auch zusätzliche Ausgleichssummen durch die Überschreitung der 105 %-Währungsklausel. Darlehnssumme werden hierdurch aber nicht gleichzeitig auch verringert, wodurch Doppelbelastungen entstehen. 

 

Ein Schadensersatz aufgrund von Prospekthaftung der Lloyd Fonds AG wird aus diesem Grund angenommen. Dieses Urteil ist von beträchtlicher Wichtigkeit, da 105 %-Währungsklauseln in nahezu allen Prospekten von Schiffsfonds enthalten sind. Diese Klauseln werden aber in den Prospekten entweder gar nicht oder nur kurz und unvollständig dargestellt. Hierdurch enthalten die Prospekte daher nicht alle relevanten Informationen, wodurch dann eine unvollständige Risikoaufklärung im Prospekt vorliegt und somit ein fehlerhafter Prospekt, wodurch Anleger in Schifffonds ein Schadensersatz aus der Prospekthaftung zusteht. 

 

Wenn auch Sie Anleger in einem solchen Fonds sind und Verluste erlitten habe sollte, zögern Sie nicht und lassen sie das Prospekt des Schiffsfonds umgehend auf Fehler überprüfen. Nur so können Sie ihre Verluste wieder ausgleichen. Rufen Sie uns daher an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie bezüglich des Prospektes.