MCE Fonds inolvent, Rechtslage und Verjährung? Fachanwaltskanzlei informiert bundesweit!

Kapitalanlagerecht
16.01.201998 Mal gelesen
MCE Fonds 01, MCE Fonds 02, MCE Fonds 04, MCE Fonds 05, MCE Fonds 07, MCE Fonds 08, MCE Fonds 09 und MCE Fonds 10

Für die allermeisten MCE- Anleger fängt das neue Jahr insoweit mit äußerst schlechten Nachrichten an.  

Denn neben der MCE Schiffskapital AG und der  MCE Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH wurde nun auch kurz vor Jahresende im Hinblick auf die Beteiligungsgesellschaften den Fonds MCE Fonds 01, MCE Fonds 02, MCE Fonds 04, MCE Fonds 05, MCE Fonds 07, MCE Fonds 08, MCE Fonds 09 und MCE Fonds 10 und ihre Komplementärinnen das Insolvenzverfahren eröffnet.

Am 17. Dezember 2018 wurde durch das zuständige Amtsgericht Hamburg in den Insolvenzantragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens der MCE Fonds 01, MCE Fonds 02, MCE Fonds 04, MCE Fonds 05, MCE Fonds 07, MCE Fonds 08, MCE Fonds 09 und MCE Fonds 10 vom Gericht angeordnet und vorläufige Insolvenzverwalter bestellt.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse bietet die Fachanwaltskanzlei Eser bundesweit eine kostenfreie telefonische Erstberatung an.

Es sollen vor allem die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten wie Beraterhaftung und Prospekthaftung dargestellt und erörtert werden.

Besteht die Möglichkeit einer 100-prozentigen Rückabwicklung ohne Verluste? 

Vielfach wird Rechtsanwalt Eser nach verlustfreien Ausstiegsmöglichkeiten gefragt. Diese bestehen in der Tat, wenn jedoch nur im Einzelfall. Vor allem Schadenersatzansprüche gegenüber beratenden Banken müssen geprüft und im Einzelfall verjährungsunterbrechend geltend gemacht werden.

Problem: drohende Verjährung

Schadensersatzansprüche können nur dann noch geltend gemacht werden, wenn diese nicht verjährt sind. Insoweit müssen die Anleger zunächst die absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren dringend beachten.

Schadensersatzansprüche auf Rückabwicklung gegen Anlagevermittler, Anlageberater, Prospektverantwortliche und weitere Anspruchsgegner stellen vor dem Risiko der Insolvenz vielfach nur noch die einzige Möglichkeit dar, das investierte Geld vollständig oder in großen Teilen zurückzuerhalten. Anleger sollten hier insoweit schnell handeln.

Eser Rechtsanwälte mit Sitz in Stuttgart und Berlin bündeln die Anlegerinteressen. Eser Rechtsanwälte vertreten hier insoweit bundesweit geschädigte Anleger außergerichtlich und gerichtlich, es wird kostenfrei auch die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung gestellt.

Im Einzelfall werden Eser Rechtsanwälte, dort wo das Gesetz dieses zulässt, auch auf Grundlage einer Erfolgsvereinbarung tätig.

Auf der Homepage der Kanzlei befindet sich der abrufbare Fragebogen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins. Darüber hinaus lehrt er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.