Neueste Rechtslage in Sachen P&R Container, Gläubigerversammlung und Bankenhaftung, Fachanwaltskanzlei informiert bundesweit kostenfrei

Kapitalanlagerecht
18.10.2018308 Mal gelesen
Banken wegen Falschberatung in Anspruch nehmen

kostenfreie Erstberatung

Gestern hat nun die erste Gläubigerversammlung wegen der Pleite der Containerfirma P&R Container in der Olympiahalle in München stattgefunden. Rund 2500 Anleger waren gekommen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser vertritt selbst bundesweit Dutzende geschädigte Anleger gegenüber Beratern und Vermittlern.Insoweit werden vor allem Banken wegen Falschberatung in Anspruch genommen.

Mit aller Voraussicht werden die geschädigten Anleger im Rahmen des Insolvenzverfahrens leider weitesgehend leer ausgehen, da die Gläubigerforderungen bei weitem die sichergestellten Vermögenswerte übersteigen. Ob und in welchem Umfang dann auf Vermögen in der Schweiz zurückgegriffen werden kann, ist nach heutigem Stand völlig offen.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser sollten sich die Anleger allerdings insoweit keine großen Hoffnungen machen.

Vielmehr empfiehlt Rechtsanwalt Eser aktiv gegen Berater, vor allem Beraterbanken, wegen Falschberatung, auch wegen mangelnder Plausibilitätsprüfung, vorzugehen.

Als Berater sind auch hier insoweit Banken wie Commerzbank oder die Postbank aufgetreten.  

Vor allem gegenüber den Beraterbanken existieren sehr gute Chancen auf Schadensersatz, da nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Banken sehr hohe Beratung-, Prüf- und Warnpflichten zu erfüllen haben.

Nach einem Gutachten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hätten die Berater die schneeballartigen Strukturen bei P und R Anlagen jedenfalls erkennen und warnen müssen.

Das deckt sich auch mit den Erkenntnissen von Rechtsanwalt Eser.

Vor allem müssen Anlageberater, auch Banken, prüfen, ob die in ihr Programm aufgenommenen Kapitalanlagen plausibel und tragfähig sind. Kann eine Pflichtverletzung im Rahmen einer so genannten Plausibilitätsprüfung festgestellt werden, so haftet die beratende Bank schon auf 100-prozentigen Schadenersatz.

Die betroffenen Anleger sollten hier insoweit wissen, dass Schadensersatzansprüche auf 100 %ige Rückabwicklung bestehen.

Es bestehen dem Grunde nach daher gute Ansprüche gegen die Berater und Vermittler sowie Prospektverantwortliche, gerade für diejenigen Anleger, die im Jahre 2017 auf Grundlage des seinerzeit neu veröffentlichten Verkaufsprospektes die Investition getätigt haben.

Schadensersatzansprüche auf 100-prozentige Rückabwicklung prüfen lassen

Vor dem Hintergrund der unbefriedigenden Ausgangslage, sollten die Anleger daher mögliche Schadensersatzansprüche zeitnah von einem versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.

Sollte sich der Verdacht eines kriminellen Schneeballsystems bestätigen, bestehen auch Ansprüche wegen gewerbsmäßigen Kapitalanlagebetrugs.

Eser Rechtsanwälte mit Sitz in Stuttgart und in Berlin werden bundesweit auf Seiten der Anleger tätig. Es besteht die Möglichkeit einer ersten telefonischen kostenfreien Beratung.

Kostenfreie Deckungsanfrage bei den Rechtschutzversicherern

Die Kanzlei Eser verfügt seit fast 15 Jahren Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht und im Umgang mit Rechtschutzversicherern. Für die betroffenen Anleger werden auch die Deckungsanfragen bei den Rechtschutzversicherern gestellt. Zahlreiche Anleger konnten so bereits Deckungsschutz erhalten.

Eser Rechtsanwälte mit Sitz in Stuttgart und Berlin bündeln die Anlegerinteressen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank-und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins. Darüber hinaus lehrte er lange Jahre im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.