Gutachten: Alno AG war schon 2013 insolvenzreif

Rechtsanwalt Simon Kanz, Kanzlei Cäsar-Preller.
27.04.2018115 Mal gelesen
Der Küchenhersteller Alno meldete bekanntlich im Juli 2017 Insolvenz an. Der Verdacht, dass das Unternehmen schon deutlich früher insolvenzreif war, scheint sich nun bestätigt zu haben.

Laut einem Gutachten, dass der Insolvenzverwalter in Auftrag gegeben hatte, war die Alno AG schon 2013 zahlungsunfähig war. Das teilte das Unternehmen in einer Ad-hoc-Meldung vom 24. April 2018 mit. Der Verdacht der Insolvenzverschleppung durch den früheren Vorstand hat sich damit erhärtet.

Nach dem Gutachten hätte die Alno AG also schon rund vier Jahre früher Insolvenz anmelden müssen. Entsprechend kündigte der Insolvenzverwalter an, nun Schadensersatzansprüche und Rückzahlungsansprüche aus Organhaftung gegen die ehemaligen Manager geltend zu machen. Dennoch gehe er nicht davon aus, dass es deshalb im Insolvenzverfahren zu Ausschüttungen an die Aktionäre kommen werde.

Sollte sich der Verdacht der Insolvenzverschleppung bestätigen, hätten sich die ehemaligen Vorstände der Alno AG nicht nur strafbar gemacht, sondern müssen ggf. auch für Schadensersatzansprüche geradestehen. "Die Forderungen der Anleihe-Gläubiger der Alno AG würden sich dann nicht gegen das insolvente Unternehmen, sondern gegen die ehemaligen Verantwortlichen richten. Mögliche Forderungen müssen die Anleger geltend machen", erklärt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Für die Anleihe-Anleger könnte sich nun also eine neue Situation ergeben haben und weitere Anspruchsgegner könnten hinzugekommen sein. Nach wie vor können auch Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater bzw. Vermittler geprüft werden. So hätten die Anleger u.a. über ihr bestehendes Totalverlust-Risiko umfassend aufgeklärt werden müssen, erklärt Rechtsanwalt Kanz.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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