Unterstellt, dass die Anleger das Eigentum an den P&R-Containern erworben haben, kann ihnen grundsätzlich ein Aussonderungsrecht zustehen, d.h. sie können einen Anspruch auf die Herausgabe der Container haben.
Die Aussonderung der Container dürfte jedoch mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein. "Zudem stellt sich die Frage, ob es für den Anleger sinnvoll wäre", sagt Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen.
Um zu klären, ob den Anlegern ein Aussonderungsrecht zusteht, muss die Eigentumsfrage bei den P&R-Containern geklärt werden. Das heißt, es muss festgestellt werden, ob das Eigentum an den Containern wirksam auf die Investoren übergegangen ist. Bei der Pleite des Containeranbieters Magellan im Jahr 2016 gab es diesbezüglich sehr kontroverse Meinungen. Sind im Fall P&R die Anleger zu Eigentümern geworden, können sie die Herausgabe der Container verlangen. Die Schwierigkeit dürfte aber darin bestehen, dass die Container wahrscheinlich nicht personalisiert an die Investoren übertragen wurden. Sie haben zwar eine bestimmte Stückzahl gekauft, um welche Container es sich exakt handelt, dürfte aber kaum zu bestimmen sein. Das kann aber wiederum bezüglich des Zustands und Standorts der Metallboxen wichtig sein.
Die Insolvenzverwalter sind den Interessen aller und nicht einzelner Anleger verpflichtet. Sie werden daher versuchen, eine möglichst hohe Insolvenzmasse zu erzielen, die im Falle der Insolvenzeröffnung nach der Insolvenzquote an die Anleger verteilt wird. Dabei sind regelmäßig hohe Verluste für die Anleger zu erwarten. Werden die Container ausgesondert, liegt der Vorteil darin, dass sie nicht der Insolvenzmasse zugeschlagen werden können. Sie bleiben Eigentum des Anlegers, der dann aber auch für die weitere Verwertung zuständig ist.
Rechtsanwalt Buerger: "Im Insolvenzverfahren müssen die Anleger mit erheblichen Verlusten rechnen. Die eigenständige Verwertung der Container kann mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein. Der gangbare Weg, den finanziellen Schaden so gering wie möglich zu halten, sind Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater und Vermittler."
Denn diese hätten die Anleger über die erheblichen Risiken bei den P&R-Containerdirektinvestments aufklären müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können sie sich schadensersatzpflichtig gemacht haben. Das gilt auch, wenn die Anlageberater bzw. Vermittler die Plausibilität des Geschäftsmodells nicht hinreichend geprüft haben.
Mehr Informationen: http://www.anwalt4you.net/pr-containerinvestments