Insolvenz der Steilmann SE- Dringender Handlungsbedarf für Gläubiger der Steilmann-Anleihe mit der WKN A1PGWZ!

Insolvenz der Steilmann SE- Dringender Handlungsbedarf für Gläubiger der Steilmann-Anleihe mit der WKN A1PGWZ!
11.08.2016625 Mal gelesen
Im Zusammenhang mit der Insolvenz der Steilmann SE besteht dringender Handlungsbedarf für Gläubiger der Steilmann-Anleihe mit der WKN A1PGWZ! Anleger müssen bis zum 16.08.2016 ihre Forderungen selbst gegenbüber der STB-Fashion Holding GmbH anmelden, um ihre Ansprüche zu wahren.

Weswegen müssen Gläubiger der Anleihe WKN A1PGW trotz des gewählten gemeinsamen Vertreters selbst ihre Forderung anmelden?

Die STB-Fashion Holding GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Steinmann SE. Die Steilmann SE hat im Jahre 2012 die Anleihe WKN A1PGWZ begeben. Erst im Anschluss daran wurde die STB-Fashion Holding GmbH durch eine Ausgliederung gegründet. Infolge dieser Ausgliederung haftet die STB-Fashion Holding GmbH auch für Verbindlichkeiten der Steilmann SE, die zum Zeitpunkt der Ausgliederung bereits bestanden. Die STB-Fashion Holding GmbH haftet daher auch für Verbindlichkeiten aus der Anleihe WKN A1PGWZ der Steinmann SE.

In dem Insolvenzverfahren der Steinmann SE wurde die CMS GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft zum gemeinsamen Vertreter dieser Anleihe gewählt. Diese meldete daher auch die Ansprüche aus der Anleihe in dem Insolvenzverfahren gegenüber der Steilmann SE an.

Da die STB-Fashion Holding GmbH zwischenzeitlich ebenfalls insolvent ist, müsste der gemeinsame Vertreter die Ansprüche aus der Anleihe auch in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der STB Fashion Holding GmbH anmelden.

Ob der für das Insolvenzverfahren der Steilmann SE gewählte gemeinsame Vertreter auch berechtigt ist, Ansprüche aus der Steilmann-Anleihe in dem Insolvenzverfahren der STB-Fashion Holding GmbH anzumelden, ist rechtlich umstritten. Der Insolvenzverwalter der STB-Fashion Holding GmbH lehnt eine solche Berechtigung der Rechtsanwaltsgesellschaft zur Forderungsanmeldung ab.

Daher empfiehlt die CMS GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft den betroffenen Anlegern, selbst und individuell eine solche Forderungsanmeldung bei der STB-Fashion Holding GmbH anzumelden.

Weswegen sollten Gläubiger der Anleihe WKN A1PGW ihre Forderungen gegenüber der  STB Fashion Holding GmbH eigenständig anmelden?

Die drei Anleihen der Steilmann SE sind unterschiedlich besichert. Die Anleihe mit der WKN A1PGWZ wurde von der Steilmann Holding AG  mit einem Volumen von 45,6 Mio. Euro emittiert und ist nicht nennenswert besichert. Dahingegen sind die anderen beiden Anleihen mit einem Emissionsvolumen von zusammen 43 Mio. Euro an der STB-Fashion Holding GmbH besichert. Die STB-Fashion Holding GmbH wiederum hält werthaltige Unternehmensanteile u.a. an der Adler Modemärkte AG. Damit dürften Gläubiger, die ihre Ansprüche in dem Insolvenzverfahren der STB-Fashion Holding GmbH angemeldet haben, mit einer nennenswerte Quote rechnen können.

Dringender Handlungsbedarf bis zum 16. August 2016

Anleger der Steilmann-Anleihe WKN A1PGWZ sollten zur Sicherung ihrer Ansprüche unbedingt bis zum 16. August 2016 ihre Forderungen zur Insolvenztabelle in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der STB-Fashion Holding GmbH anmelden. Wegen der rechtlich Komplexität der Ansprüche empfehlen wir, dieses durch einen kompetenten Anwalt vornehmen zu lassen.

MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte verfügen über eine entsprechende Kompetenz. Gerne können betroffener Anleihegläubiger uns kurzfristig mit der Forderungsanmeldung beauftragen. Hierzu können Sie uns das Auftragsformular ausgefüllt und mit den darin genannten Unterlagen zusenden oder telefonisch (0221-277 589-0) mit uns Kontakt aufnehmen. Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Daniel Vos.