LG Lüneburg: RA Reichow vertritt Vermittler in Sachen Dachfonds Deutsche Schifffahrt 09 (DDS 09)

Kapitalanlagerecht
22.09.2015432 Mal gelesen
Anlegerin verklagt Vermittler wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit einer von ihr erworbenen Anlage an der Dachfonds Deutsche Schifffahrt 09 (DDS 09)

Scheitert eine Kapitalanlage kommt es oftmals schnell zu einer Inanspruchnahme des Vermittlers. So geschehen auch in einem aktuellen Fall nach der Vermittlung einer Anlage an dem Fonds Dachfonds Deutsche Schifffahrt 09.

Auch hier erhob jüngst eine Anlegerin vor dem Landgericht Lüneburg Klage gegen den Vermittler auf Schadensersatz. Sie fordert dabei die Rückzahlung des investierten Anlagebetrages nebst entgangenen Gewinns und Anwaltskosten Zug-um-Zug gegen Übertragung der Fondsanteile. Sie behauptet, eine sichere Anlage gewollt zu haben und auch nicht über die Risiken der Anlage aufgeklärt worden zu sein.

Aus dem Beratungsprotokoll ergibt sich jedoch etwas anderes. Dieses weist die Anlegerin als "spekulativ" aus und bestätigt auch, dass der Prospekt zur Anlage bereits ca. 3 Wochen vor der Unterzeichnung der Beitrittserklärung ausgehändigt worden ist. Unsererseits übernehmen wir daher aktuell die Vertretung des Vermittlers und bemühen uns um die Abwehr der erhobenen Ansprüche.

Damit es erst gar nicht zu einer Klage gegen den Vermittler kommt, empfiehlt RA Reichow Vermittlern jedoch frühzeitig nach ersten außergerichtlichen Inanspruchnahme Kontakt zu einem im Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzunehmen und ihn mit der außergerichtliche Abwehr der erhobenen Ansprüche zu beauftragen. Der Anwalt übernimmt dabei regelmäßig auch die Schadensmeldung und weitere Abstimmung mit der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.