SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG - LG München I erlässt Versäumnisurteil gegen Vermittler

Kapitalanlagerecht
21.02.2014589 Mal gelesen
Da sich die Fondsinitiatorin und Prospektherausgeberin im Insolvenzverfahren befindet, kann bei Vorliegen der Voraussetzungen nur eine Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter erfolgen. Bei Aufklärungspflichtverletzungen kommen Schadenersatzansprüche gegen den Anlageberater in Betracht.

Gründungsgeselschafterin, Fondsinitiatorin und Prospektherausgeberin der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG sind potentielle Haftungsgegner im Rahmen der Prospekthaftung. Solche Ansprüche können jedoch derzeit gerichtlich nicht weiter verfolgt werden. Über das Vermögen verschiedener Prospektverantwortlicher wurde hier mit Beschluss vom 26.04.2013 das Insolvenzverfahren eröffnet, so dass gerichtliche Streitigkeiten von Gesetzes wegen unterbrochen sind, und Insolvenzforderungen beim Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Axel W. Bierbach, schriftlich anzumelden sind.

In einem vom Unterzeichner beim Landgericht München I geführten Rechtsstreit wurde die Budgetoptimierer GmbH (Beklagte zu 1, Rechtsnachfolgerin der MCS Servicecard-Vermittlungs- und Kundenbetreuungs GmbH, Sindelfingen), für die der seinerzeitige Anlageberater tätig war, in einem Teil-/Versäumnisurteil verurteilt, samtverbindlich mit der Beklagten zu 2, der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH, die erbrachten Einlagen nebst Prozesszinsen zu bezahlen. Ferner wurde festgestellt, dass die Anlageberaterin samtverbindlich mit der Initiatorin verpflichtet ist, den Kläger von sämtlichen weiteren wirtschaftlichen und steuerlichen Nachteilen freizustellen, die mittelbar oder unmittelbar aus der Beteiligung resultieren. Schließlich wurden die Beklagten samtverbindlich verurteilt, dem Kläger die vorgerichtlichen Anwaltskosten einschließlich Gütestellenverfahrenskosten und Zinsen zu ersetzen.

Sofern Aufklärungspflichtverletzungen gegen den Anlageberater dargelegt und bewiesen werden können kommen Schadenersatzansprüche gegen ihn in Betracht.

Anleger, die ihr Anlagekapital nicht länger zinslos bei vollem Verlustrisiko dieser Fondsgesellschaft überlassen wollen, sollten sich fachanwaltlicher Vertretung versichern.

Rechtsanwalt Michael Staudenmayer berät und vertritt als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

Rechtsanwalt Staudenmayer FACHANWALTS- und STEUERKANZLEI Steiermärker Str. 3-5 D-70469 Stuttgart Tel.: 0711 - 89 66 03 70 Fax: 0711 - 89 66 03 71 E-mail: info@ra-staudenmayer.de web: www.ra-staudenmayer.de