Datenschutz beim autonomen Fahren

IT-Recht
12.02.201836 Mal gelesen
Autonom fahrende Automobile sammeln riesige Datenmengen. Dies alarmiert Datenschützer und weckt Ängste bei Verbrauchern. Modernste Automobile sammeln schon heute bis zu 25 Gigabyte Daten pro Fahrstunde.

Autonomes Fahren: Datenschutz grenzt technologische Freiheit ein

 

Autonom fahrende Automobile sammeln riesige Datenmengen. Dies alarmiert Datenschützer und weckt Ängste bei Verbrauchern. Modernste Automobile sammeln schon heute bis zu 25 Gigabyte Daten pro Fahrstunde. Zukünftig wächst diese Datenmenge noch weiter an, um das Wetter, die Straße, das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer und vieles mehr zu überwachen. Hersteller und Dienstleister wittern das Geschäft mit den Daten. Deren Auswertung könnte die Privatsphäre von Autofahrern stark einschränken. Die Bundesdatenschutzbeauftragte der Bundesregierung teilte bereits zutreffend mit, dass "die unternehmerische Freiheit dort ihre Grenzen findet, wo die informationelle Selbstbestimmung der Bürger tangiert ist".

Bedeutung des Datenschutzes beim autonomen Fahren

Die Bundesregierung möchte den Datenschutz beim autonomen Fahren durch neue Gesetze sichern. Zugleich sollen die Haftungsfragen bei etwaigen Defekten autonom fahrender Automobile geklärt werden. Es ist geplant, eine Blackbox - ähnlich wie bei Flugzeugen - zu integrieren, die Daten zu Unfallhergängen bereitstellt. Der Datenschutz beim autonomen Fahren ist mit vielen Fragen verknüpft:
´
- Wer darf die Daten einsehen?
- Dürfen die Daten für die Rekonstruktion von Unfällen eingesetzt werden?
- Welche Daten dürfen oder müssen gespeichert werden?

Da die Rechtslage noch nicht hinreichend klar ist, bleibt das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsrechts in puncto Datenschutz sehr vage. Die Politik möchte beim Datenschutz beim autonomen Fahren nicht zu stark auf die Bremse treten, um den "Mobilitätsstandort Deutschland" zu sichern. Zeitgleich betont die Bundesregierung, dass der Datenschutz beim autonomen Fahren oberste Priorität hat. Wenn dieser nicht gewährleistet ist, bauen die Menschen kein Vertrauen in die neue Technologie auf. Verbraucherschützer schlagen als vertrauensbildende Maßnahme "unabhängige Zentren für Verkehrsdaten" vor. Diese sollen neutral verwaltet sein und diejenigen Daten verarbeiten, die für einen reibungslosen Ablauf des Verkehrs erforderlich sind. Einer der derzeit größten Weltkonzerne, der amerikanische Riese Google, hält sich aus der Diskussion heraus und konzentriert sich vollständig auf einen anderen Bereich: KI, besser bekannt in der Langfassung "Künstliche Intelligenz".

 

Weitere Informationen zum IT-Recht finden Sie unter https://baum-reiter.de/it-recht