Wie sicher sind Unternehmensdaten vor WannaCry?

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15.05.201734 Mal gelesen
WannaCry ist in aller Munde: Auch Jens Schulte-Bromby, LLM IT-Recht und Datenschutzexperte bei AJT in Neuss, kann betroffenen und nicht betroffenen Unternehmen nur gleichermaßen empfehlen, diesen Warnschuss sehr ernst zu nehmen.

Wie www.verbraucherschutz.tv - https://www.verbraucherschutz.tv/2017/05/14/wannacry-entfernen-profis-gesucht  gut zusammenfasst hat, ist einiges neu an der Ransome-Ware "Wannacry": Opfer müssen sich nicht nur über die ungewollte Verschlüsselung ihrer Daten ärgern, sondern auch noch fürchten, dass die WannaCry-Macher ihre Drohung wahr machen und alle Daten auf infizierten Rechnern nach genau 7 Tagen löschen - sollten bis dahin nicht in Bitcoins umgerechnet 270 Euro an die Cyberkriminellen gezahlt werden. Wäre "WannaCry" dazu in der Lage, dann dürfte das kommende Wochenende in die Geschichte des Internets eingehen.

Schulte-Bromby: "Juristisch ist da aktuell wenig zu machen gegen die Entwickler von WannaCry aber als Datenschutz-Rechtler empfehle ich, jetzt wirksam Konsequenzen zu ziehen!" Der AJT-Partner weiß, dass z.B. regelmäßig gepflegte Systeme, die unter Windows 10 laufen, nicht betroffen sind:  "Fragen Sie Ihren IT-Dienstleister doch mal, ob Ihr System vor Ransom-Schadware gefeit ist, und wenn nicht: Ändern sie das zeitnah!" Größere Unternehmen, die Ihre IT-Sicherheit ausgessourced haben, sollten im Schadensfall hier Regressansprüche prüfen. Außerdem sollten mit so etwas beauftrage IT-Unternehmen überlegen, ob ihre Berufshaftpflichtversicherung auch nur annährend dazu ausreicht, Schäden zu regulieren, für die man verantwortlich gemacht werden kann." Insbesondere Wartungsverträge müssen jetzt unter die Lupe genommen werden.

WannaCry hat zigtausende Rechner weltweit getroffen und so z.B. Anzeigesysteme der Deutschen Bahn auf Bahnhöfen lahmgelegt. Schulte-Bromby empfiehlt Unternehmern dringend, eine externe Bewertung der Datensicherheit im Unternehmen durchführen zu lassen und aufgedeckte Sicherheitslücken sofort zu schließen.  Rechtsanwalt Schulte-Bromby steht für eine juristische Bewertung und Überarbeitungen aktueller Verträge zu IT-Sicherheit und Datenschutz gern zur Verfügung.

 

Mehr Informationen: https://www.ajt-partner.de/it-recht-internetrecht