Verkehrsvergehen älterer Kraftfahrer: MPU ante portas

Irisches Recht
15.04.20062677 Mal gelesen

Wenn es gegen Kraftfahrer über 60 Lebensjahren zu einem Strafurteil oder einem Bußgeldbescheid wegen eines Vergehens oder Verstoßes im Straßenverkehr kommt, ist der Ärger damit oft noch nicht erledigt. Einige Zeit später erhält der Betroffene unangenehme Post von der Führerscheinstelle. Hierin wird er aufgefordert, innerhalb eines bestimmten Zeitraums ein positives medizinisches und/oder psychologisches Gutachten (MPU) über seine Kraftfahrt-Eignung vorzulegen, andernfalls habe er die Entziehung der Fahrerlaubnis hinzunehmen. Grund dafür ist, dass die strafrechtliche Verurteilung oder die Bußgeldentscheidung an das Verkehrszentralregister in Flensburg übermittelt und dort eingetragen wird. Wenn anschließend die örtliche Fahrerlaubnisbehörde auf diese Weise davon Kenntnis erlangt, nimmt sie es häufig zum Anlass, die Fahreignung des älteren Kraftfahrers anzuzweifeln. Dieser muss sich dann der Prüfung einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung unterziehen, um diese Eignungszweifel zu widerlegen. Sonst ist seine Fahrerlaubnis in Gefahr, denn die Behörde darf sie entziehen.
Gerade für ältere Kraftfahrer gegen die wegen eines Verkehrsdelikts wie z.B. Verkehrsunfallflucht (§142 StGB) oder Straßenverkehrsgefährung (§315c StGB) ermittelt wird, ist es daher besonders wichtig, eine Verurteilung zu vermeiden und möglichst eine Verfahrenseinstellung zu erreichen. Das Strafprozessrecht gewährt der Justiz diverse Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung, auf die ein Verteidiger, der nach Akteneinsicht enstprechende Anhaltspunkte findet, immer hinwirken wird. Für den älteren Kraftfahrer erweist sich die Einschaltung eines Verteidigers als besonders lohnenswert, wenn er durch die Beendigung des Strafverfahrens ohne Verurteilung zugleich die Gefahr für seine Fahrerlaubnis umgehen konnte, welche von nachfolgenden Maßnahmen der Führerscheinstelle ausgeht.

Gleiches gilt, sofern wegen einer punktebewährten Ordnungswidrigkeit der Erlaß eines Bußgeldbescheides droht.  Auch hier lassen sich nach Einsicht in die Verfahrensakte nicht selten Mess- oder Verfahrensverstöße finden, die der Verhängung einer Bußgeldentscheidung entgegenstehen.

 

Der Autor, Rechtsanwalt Christian Demuth, Düsseldorf, ist überwiegend im Bereich Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren sowie Fahrerlaubnisrecht tätig.