Irisches Recht

Irisches Recht

Die irische Rechtsordnung speist sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsquellen und gehört dem Rechtskreis des Common Law an. Die Verfassung sieht eine dreigliedrige Gewaltenteilung vor und unterteilt die Staatsgewalt in die Legislative, die Exekutive und die Judikative. Dadurch wird garantiert, dass ein Staatsorgan nicht in den Aufgabenbereich eines anderen Staatsorgans eingreifen kann. Wichtigste Rechtsquelle des irischen Staates ist die Verfassung, die allein den Erfordernissen des Rechts der Europäischen Union unterworfen ist. Sie hat Vorrang vor allen anderen innerstaatlichen Rechtsquellen, einschließlich des Common Law. Alle Rechtsvorschriften, die sich aus nachgeordneten Rechtsquellen herleiten, sind nur insoweit gültig, als sie verfassungskonform sind. 

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