Probenheld.de - versteckte Abo-Verträge wie Seitensprung.tv u.a.

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
03.10.201996 Mal gelesen
Abo-Alarm! Auf Probenheld.de lauern Abo-Verträge (z.B. für SlimSticks, Potenzmittel, seitensprung.tv) - Inkasso durch Euro Collect

Abo-Alarm! Auf Probenheld.de lauern Abo-Verträge (z.B. für SlimSticks, Potenzmittel, seitensprung.tv) - Inkasso durch Euro Collect

Auf der Seite Probenheld.de können sich Nutzer als Tester registrieren, um (vermeintlich) gratis Produktproben zu beziehen. Um in den Genuss von diesen kostenlosen Produkten zu kommen, muss man sich auf der Homepage registrieren, was in vielen uns bekannten Fällen zum Abschluss von ungewollten und unbewussten Aboverträgen geführt hat. 

 

Wie schnappt die Abo-Falle zu?

Tester können unter verschiedenen Probeprodukten wählen. Diese könne Sie dann vermeintlich gratis erhalten, doch lauert bei vielen Produkten nach einem erstem gratis Bezug eine kostenpflichtige Abofalle.

So geschehen beispielsweise in dem Fall "SlimSticks", einem Nahrungsergänzungsmittel zur Gewichtskontrolle. Lediglich für die ersten 14 Tage war der Bezug kostenlos, danach verlängerte sich der Bezug und es wurden 49,90 Euro pro Monat verlangt. Hinzukommt eine Logistikpauschale i.H.v. 160,- Euro!!!

In anderen Fällen erhielten Betroffene Rechnungen (teilweise über 1.000,- Euro) für ein Jahres-Abo des Dating-Portals "seitensprung.tv". Dabei war es den Betroffenen zu keiner Zeit bewusst, ein derartiges Abo abgeschlossen zu haben. Oftmals geschieht wohl eine derartige Bestellung durch einfaches Klicken des "Weiter" Buttons im Verlauf der Registrierung. Eine Kostenpflichtigkeit war dabei nicht ersichtlich. 

Zahlt man die Rechnungen nicht fristgerecht, droht die Durchsetzung mit Hilfe eines Inkassounternehmens, zumeist durch die Firma Euro Collect. Dies ist dann mit weiteren Kosten verbunden.

 

Was sollten Betroffene tun?

Handeln Sie schnell, da Sie sonst immer weitere Rechnungen erhalten könnten. 

Zahlen Sie nicht ungeprüft, denn es bestehen oft gute Verteidigungschancen. 

So ist zu prüfen, ob es tatsächlich zu einem wirksamen Vertrag gekommen ist, was äußerst fraglich ist. Es dürfte zudem gegen Informationspflichten verstoßen worden sein, da wohl Hinweise auf ein vollständiges Impressum und die AGB nicht in Ausreichender Form vorgelegen haben dürften.

Wir prüfen, wie Sie sich schnellstmöglich von diesem (vermeintlichen) Vertrag lösen können und nehmen alle erforderlichen Schritte für Sie vor. 

 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles vor. 

 

 

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

E-Mail: kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

 

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)