ABO-Verlängerung bei der HQ Entertainment Network - wie fremdgehen69

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
22.08.2019965 Mal gelesen
Abo-Falle bei Sex-Dating: Vorsicht vor automatischer Laufzeitverlängerung bei Plattformen der HQ Entertainment Network GmbH & Co KG (u.a. fremdgehen69.com)

Die HQ Entertainment Network GmbH & Co KG mit Sitz in Wien betreibt zahlreiche online Dating- bzw. Sexkontakt Plattformen, wie fremdgehen69.com oder sexdates.de

 

Schnell kann man auf Datingportalen, die von der HQ Entertainment Network GmbH & Co KG betrieben werden in eine teure Abo-Falle tappen.

 

Wie gerät man in eine Abo-Falle?

 

Um andere User kennenlernen und sich selbst präsentieren zu können, kann man zunächst für gewöhnlich kostenlos ein Profil erstellen. Diese kostenlosen Profile sind jedoch nur eingeschränkt nutzbar, so kann man sich lediglich andere Profile anschauen, zur Kontaktaufnahme bedarf es sodann des Abschlusses einer Mitgliedschaft.

 

Der Nutzer hat die Wahl zwischen verschiedenen Mitgliedschaften bzw. Paketen (Silber, Gold, Platin) zu unterschiedlichen Preisen mit jeweils unterschiedlicher Laufzeit (z.B. 1 oder 3 Monate) .Wenn man die Seite z.B. zunächst testen möchte und eine möglichst kurze Laufzeit wählt, zahlt man auf fremdgehen69.com für die Silber Mitgliedschaft und einer Laufzeit von einem Monat 29,90 Euro (für 3 Monate insg. 49,90 Euro usw.).

 

Doch Achtung: Genau hier lauert unserer Ansicht nach die Abo-Falle!

 

Denn das jeweils ausgewählte Paket verlängert seine Laufzeit automatisch, wenn man nicht rechtzeitig den Vertrag kündigt. Kündigen muss man zumeist mit einer Kündigungsfrist von 10 Tagen vor Ablauf der Laufzeit. Diese automatische Laufzeitverlängerung fällt den meisten Usern erst auf, wenn auf der Kreditkartenabrechnung bzw. auf dem Konto weitere Abbuchungen erfolgen (beispielsweise unter dem Begriff "hqbill.net ").

 

Es lauern noch weitere Kosten!

 

Lässt man die Abbuchung zurückbuchen, droht einem eine Mahnung durch ein Inkassounternehmen (z.B. Webbiling) bzw. die weitere Zahlungsaufforderung durch Rechtsanwälte, wie die KSP Rechtsanwälte aus Hamburg. Die Forderung erhöht sich sodann zudem um die Mahn- bzw. Rechtsanwaltsgebühren.

 

 

Was ist zu tun, wenn man betroffen ist?

 

Wenden Sie sich an uns. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung. So konnten wir schon viele Betroffene aus der Abo-Falle retten.

 

Sollten Sie schon Post von einem Inkassounternehmen oder einem Rechtsanwalt erhalten haben, ist anwaltlicher Rat ebenfalls erforderlich. Wir setzen uns für Sie ein!

 

Ihre Verteidigungschancen stehen gut, da oftmals nicht ausreichend auf die Laufzeitverlängerung hingewiesen wird.

 

Ich stehe Ihnen als persönlicher Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung

E-Mail: kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)