Mahnung der Kanzlei Auer Witte Thiel Rechtsanwälte für Sex-Dating-Abo-Falle der Paidwings AG und Gebühren der Fairmount GmbH

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
11.08.20195200 Mal gelesen
Mahnungen und anwaltliche Schreiben der Kanzlei Auer Witte Thiel Rechtsanwälte, Paidwings AG und Fairmount GmbH per E-Mail und / oder per Post wegen Abo-Gebühren einer Sex- und Dating-Plattform.

Kanzlei Auer Witte Thiel Rechtsanwälte treibt Forderungen der Paidwings AG ein

 

Was bzw. wer ist die Paidwings AG?

Die Paidwings AG ist uns bereits bekannt für unseres Erachtens nach unseriöse Zahlungsaufforderungen und Mahnungen. Sie betreibt zahlreiche dubiose Sex- und Dating-Websites und bucht bei vermeintlichen Mitgliedern fragliche Beträge vom Girokonto oder Kreditkartenkonto häufig unter dem Kürzel "PWA*PW AG" ab. 

 

Mahnungen und Eskalationsstufen:

Werden die von der Paidwings AG Beträge nicht gezahlt, so schaltet die Paidwings AG regelmäßig ein Inkasso-Unternehmen zum Forderungseinzug ein. In den uns vorliegenden, zahlreichen Fällen beauftragt die Paidwings bei Nichtzahlung zumeist die Fairmount GmbH. 

Wird auch auf diese Mahnung nicht gezahlt, so wird in einem dritten Schritt die Kanzlei Auer Witte Thiel aus München eingeschaltet und mit der Geltendmachung der vermeintlichen Forderungen beauftragt.

 

Warum wird die Forderung von Rechtsanwälten eingetrieben?

Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Auer Witte Thiel verweist in ihren Forderungsschreiben auch auf Mahnungen und Zahlungsaufforderungen eines Inkasso-Unternehmens, auf das nicht reagiert worden sein soll. In der Zahlungsaufforderung werden neben der Hauptforderung auch Bank- und Mahnkosten sowie Anwaltsgebühren aufgelistet. Weiter wird am Ende darauf hingewiesen, die Kanzlei sei Vertragspartner der SCHUFA.

Nachdem die Paidwings AG also mit eigenen Mahnungen sowie der Forderungsbeitreibung via eines Inkassobüros - regelmäßig der Fairmount GmbH -  nicht erfolgreich war, bedient sie sich nunmehr einer Anwaltskanzlei. Diese sind durch die Paidwings AG zur Forderungsbeitreibung ermächtigt worden. 

In erster Linie soll damit Druck aufgebaut werden, die Forderung zu begleichen. Die Tatsache, dass Rechtsanwälte die Forderungen beitreiben, bedeutet jedoch nicht, dass die Forderung nicht überprüft werden sollte und rechtmäßig zustande gekommen ist. Bei vielen Betroffenenwird jedoch genau dieser Eindruck erweckt.

 

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben?

Die dubiosen Zahlungsaufforderungen der Paidwings AG sollten sie dringend anwaltlich überprüfen lassen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie in eine Abo-Falle getappt sind, ist sehr hoch. In solchen Fällen ist es häufig möglich, dass die Gebührenpflicht der Website nicht ausdrücklich genug ausgewiesen wurde oder eine Kündigung ihrerseits nicht akzeptiert wurde. In jedem Fall ist eine Überprüfung unumgänglich, ob Sie tatsächlich zur Zahlung verpflichtet sind. Denn bei vielen von der Paidwings AG betriebenen Websites ist nicht klar, wie ein Vertragsschluss zustande kommt und ob dieser den rechtlichen Vorgaben entspricht. Sie sollten also nicht vorschnell die geforderte Zahlung vornehmen. 

Ihnen kann ebenfalls aber nicht geraten werden, die Forderungen weiter zu ignorieren. So riskieren Sie eine Geltendmachung vor Gericht, was mit weiteren Kosten verbunden ist.

 

Wir helfen:

Wir haben schon zahlreiche Mandanten erfolgreich gegen die Forderungen der Paidwings AG verteidigt. Gerne prüfen wir auch die Erfolgschancen in Ihrem Fall in einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung. Ich stehe Ihnen hierbei als direkter Ansprechpartner gerne jederzeit zur Verfügung. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt per E-Mail mit mir auf.

 

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

 

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