Suchergebnisse bei Google löschen lassen

Suchergebnisse bei Google löschen lassen
27.08.2014405 Mal gelesen
Seit Mai diesen Jahres können Verbraucher Links in Suchergebnisse von Google löschen lassen.

Der europäische Gerichtshof hat im Mai ein wichtiges Urteil gefällt, das den Schutz der Verbraucher im Internet stärkt der Gerichtshof hat entschieden, dass Verbraucher nach Ablauf einer unbestimmten Zeit ein Recht darauf haben, dass Suchergebnisse gelöscht werden die zu Inhalten führen die die eigene Person betreffen.

In der Zwischenzeit wurden zehn tausende Anträge gestellt und bereits erste Suchergebnisse gelöscht. Klageverfahren sind bisher noch keine bekannt, stehen aber unmittelbar bevor.

Wer kann sich auf das Urteil berufen?

das Urteil des Gerichtshofs soll die Rechte der Verbraucher im Internet stärken es kann sich also jeder Privatmann auf das Urteil berufen auch wenn dies Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit haben könnte.

Löschantrag bei Google - wann Aussicht auf Erfolg?

Der Löschantrag den Mann direkt an Google stellen kann hat Aussicht auf Erfolg, wenn das Suchergebnis zu Inhalten führt die schon sehr alt sind und an denen die Öffentlichkeit kein Informationsinteresse haben kann.

Das ist in der Tat etwas schwammig formuliert. Google und auch die Gerichte werden daher im Einzelfall entscheiden müssen, ob ein Suchergebnis gelöscht wird oder gelöscht werden muss. Im Zweifel muss ein Suchergebnis gelöscht werden, wenn der Antragsteller darlegt dass seine Rechte verletzt wurden.

Zeitablauf

Im Urteil des EuGH war der streitgegenständliche Artikel aus dem Jahre 1998. Anträge, die sich auf ältere Artikel oder Inhalte beziehen haben daher größere Aussicht auf Erfolg, als Anträge, die sich auf  "jüngere" Inhalte beziehen.

Es bleibt aber fraglich, auf welche Jahreszahl im konkreten Fall abzustellen ist. Eigentlich kann es ja nur darauf ankommen, wie lange das Ereignis, über das Berichtet wird, zurückliegt. Dann ist die zeitliche Komponente erfüllt. Nach unserer rechtlichen Einschätzung ist jedenfalls diese Voraussetzung erfüllt, wenn der Artikel einige Jahre alt ist. 

Löschantrag

Es gibt verschiedene Möglichkeiten einen Löschantrag an Google zu stellen. Google hält ein online Formular bereit, dass man ausfüllen kann. Wer dies nicht möchte kann Google auch direkt anschreiben.

Wir stellen die Anträge für unsere Mandanten in dreifacher Form sowohl per E-Mail per online Formular als auch per anwaltlichem Schreiben.

Nach Eingang des Antrags erhält der Antragsteller eine Bestätigung von Google dass die Sache bearbeitet wird.

Was tun, wenn Google nicht reagiert?

Wenn Google die Suchergebnisse nicht schlecht kann der Antragsteller Google auf Löschung verklagen. Die Klagen können am zuständigen Gericht des Wohnortes des Antragstellers eingereicht werden oder aber in Hamburg da Google dort ihre deutsche Niederlassung unterhält.

Die inhaltlichen Ausführungen gelten selbstverständlich auch für alle and