Einträge aus Suchergebnissen im Internet entfernen

Einträge aus Suchergebnissen im Internet entfernen
08.07.2014254 Mal gelesen
Verbraucher können Einträge zu ihrem Namen aus den Suchergebnissen im Internet entfernen lassen. Wie das geht erklären wir kurz im Video.

Seit Mai diesen Jahres können Verbraucher Suchergebnisse aus dem Internet entfernen lassen, sofern die Persönlichkeitsrechte der Verbraucher durch die Auflistung der Ergebnisse betroffen sind. Grundlage für diesen Anspruch ist das Urteil des EuGH aus dem Mai diesen Jahres. 

Einen Musterantrag findet man auf unserer Kanzleihomepage.

Ende Juni hat dann auch Google auf das "Recht auf Vergessen" EuGH Urteil v. 13.05.2014, Az.: C-131/12 reagiert und ebenfalls ein Formular zur Löschung von Suchergebnissen online gestellt.

Da in Deutschland kein Formularzwang herrscht, können Verbraucher sowohl das Online-Formular von Google als auch unseren Löschungsantrag verwenden. Es ist auch möglich, beide Antrage nebeneinander zu nutzen.