ZWEITE CHANCE FÜR ZAHLUNGSUNFÄHIGE UNTERNEHMEN – KOM

ZWEITE CHANCE FÜR ZAHLUNGSUNFÄHIGE UNTERNEHMEN – KOM
24.03.2014273 Mal gelesen
Unternehmen sollen durch einen einheitlichen Rechtsrahmen besser vor und im Falle einer Insolvenz geschützt werden. Die Kommission hat am 12. März 2014 eine Empfehlung für einen neuen Ansatz im Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinsolvenzen (C(2014) 1500) vorgestellt. Betroffenen Unternehmen soll frühzeitig ein kostengünstiger Restrukturierungsrahmen ohne zwingende Eröffnung eines förmlichen Gerichtsverfahrens zur Verfügung stehen.

Unternehmen sollen durch einen einheitlichen Rechtsrahmen besser vor und im Falle einer Insolvenz geschützt werden. Die Kommission hat am 12. März 2014 eine Empfehlung für einen neuen Ansatz im Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinsolvenzen (C(2014) 1500) vorgestellt. Betroffenen Unternehmen soll frühzeitig ein kostengünstiger Restrukturierungsrahmen ohne zwingende Eröffnung eines förmlichen Gerichtsverfahrens zur Verfügung stehen. Die Annahme eines Umstrukturierungsplans soll erleichtert werden. Eine Entschuldungsfrist von drei Jahren wird empfohlen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert die Empfehlung innerhalb von 18 Monaten umzusetzen. Nach Auswertung dieser Maßnahmen prüft die Kommission weitergehende Maßnahmen.