Domainsperrung aufgrund von Urheberrechtsverletzungen in den USA

EU Recht
12.12.2011456 Mal gelesen
Der Stop Online Privacy Act soll künftig in den USA v.a. die Rechte der Film- und Musikindustrie schützen. Dabei soll u.a. die Sperrung einer Domain möglich sein. Ein neues Gutachten geht allerdings von der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes aus.

In den USA ist die Art und Weise, wie Urheberrechtschutz im Internet gewährt werden kann zwischen den Inhabern von Urheberrechten und den Befürwortern eines offenen Internets genauso umstritten wie in Deutschland.

Der zum Schutz vorgesehene Stop Online Privacy Act ermöglicht die Sperrung einer ganzen Domain wegen einer einzigen Urheberrechtsverletzung. Ob dieses Gesetzesvorhaben tatsächlich so umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Ein hierzu  veröffentlichtes Gutachten des Rechtsprofessors Lawrence Tribes geht von der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes aus, da dieses behaupteten Urheberrechtsverletzungen ohne richterliche Entscheidung gegenüber der durch die Verfassung geschützten Meinungsfreiheit den Vorrang einräume. Dies stelle einen Verstoß gegen das First Amendment dar.

In vergleichbarer Weise hatte vor kurzem auch der  Europäische Gerichtshof (Urt. v. 24.11.2011 - C-70/10: Scarlet vs. SABAM) entschieden. Nach dessen Ansicht stellen Internetsperren grundsätzlich einen Verstoß gegen die Charta der europäischen Grundrechte dar und seien daher rechtswidrig. In dem von dem EuGH zu entscheidenden Fall wollte die belgische Verwertungsgesellschaft SABAM  den Service Provider "Scarlet Extended" dazu zwingen, den gesamten Datenverkehr seiner Kunden zu überwachen und Zugriffe auf P2P-Plattformen zu unterbinden.